Logo ACDH-CH
OeML Schriftzug
Logo OeML
Logo Verlag

Hofmusikkapelle(n)
Musikerensembles an einem regierenden Hof; in Österreich v. a. Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg. Wie der Hof (Kaiserhof) überhaupt war die H. an die Person des Regenten gebunden: mit dessen Aufstieg nahm sie an Größe und Bedeutung zu, mit dessen Tod wurde sie aufgelöst. Ursprünglich an die geistliche Hofkapelle gebunden, wurde die H. im Zuge einer zunehmenden Profanierung ihrer Aufgaben im Sinne höfischer Repräsentation zu Beginn der Frühneuzeit zunehmend aus dem geistlichen Verband gelöst.

In Österreich dominieren: die H.n der Habsburger (Wien, Wiener Neustadt, Innsbruck, Graz) und der Erzbischöfe von Salzburg.

Habsburger: Schon unter den Babenbergern, für deren Hof spätestens seit Herzog Leopold V. (1177–94) ein reiches Musikleben verbürgt ist, scheint es eine Hofkapelle (mit musikalisch gebildeten Geistlichen, Kapelle) gegeben zu haben, doch riss diese Tradition mit dem fast 30 Jahre dauernden Interregnum ab. Rudolph I. v. Habsburg versuchte an die Tradition der Babenberger auch künstlerisch-musikalisch anzuknüpfen, doch ist erst für die Regierungszeit seines Sohnes Albrecht I. die Existenz einer H. (im geistlichen Verband) verbürgt (älteste Dokumente aus 1296). Eine deutliche Aufwertung erfuhr die H. mit der Wiedererlangung der Kaiserwürde nach dem Tod des letzten Luxemburgers Sigismund 1438 durch Herzog Albrecht V. (II.), da nach der Auflassung des Kaiserhofes in Prag zahlreiche Musiker ihre Dienste dem neuen Herrscher anboten – nicht zuletzt der „rector capelle“ J. Brassart. Friedrich III. übernahm – aus familien- wie sukzessionspolitischen Gründen – wesentliche Teile des Hofes Albrechts II., u. a. auch die H., die er weiter ausbaute, wenngleich seine triste politische Lage ihm in diesen Bemühungen immer wieder Grenzen setzte. Dennoch gelang es ihm, prominente frankoflämische Musiker an seinen Hof zu verpflichten; auch P. Hofhaimer soll ab 1480 in seinen Diensten gestanden haben. Mit dem Regierungsantritt in Tirol übernahm Maximilian I. 1490 die H. seines Onkels Sigismund des Münzreichen, ein noch im Wesentlichen von Einheimischen geprägtes Ensemble. Als weitere H. stand ihm die seiner Frau Maria, die Burgundische Kapelle, ein Ensemble auf sehr hohem Niveau, zur Verfügung, das Maximilian gerne für repräsentative Zwecke (Reichstage etc.) einsetzte. Nach dem Tod Friedrichs III. 1493 kam mit der alten kaiserlichen H. eine dritte Kapelle an Maximilian. Die burgundische Kapelle, die Maximilian 1494 an seinen Sohn Philipp (den Schönen) übergab, wurde unter Karl V. zur kaiserlichen Kapelle; die beiden anderen Kapellen wurden 1498 in einer Reform aus dem geistlichen Verband gelöst und einem Hofkapellmeister, G. v. Slatkonia, unterstellt. Nomineller Sitz dieser H. war zwar Wien, doch hatten die Musiker den Kaiser stets auf seinen zahlreichen Reisen zu begleiten (eine Abbildung der H. findet sich in Hans Burgkmairs Holzschnitten zum sog. Triumph des Kaisers Maximilian). Nach dem Tod des Kaisers wurde die H. aufgelöst und nicht von dessen Nachfolger Karl übernommen, da er bereits über ein Ensemble verfügte. Erst mit der Teilung 1521 (spanische und österreichische Linie) wurde durch Ferdinand I. (ab 1555 auch Kaiser) auf österreichischem Boden wieder eine habsburgische H. errichtet. Indem Ferdinand den über 80 Jahre alten H. Finck zum Hofkapellmeister ernannte, signalisierte er deutlich den Anschluss an die maximilianeische Tradition. Obwohl vorerst wieder im Rahmen der geistlichen Kapelle angesiedelt, wird durch die 1527 erlassene „Capell-Ordnung“ deutlich, dass Musik vorwiegend als klingendes Symbol weltlicher Macht zu dienen habe; mit 50 Personen entsprach die ferdinandeische H. im Wesentlichen der in der Spätzeit Maximilians I., wurde jedoch bis zu seinem Tod sukzessive auf fast 70 Mitglieder erweitert. Mit Ferdinand I. begann die bis 1920 dauernde und nur durch wenige Einschnitte gekennzeichnete Geschichte der habsburgischen H.n auf österreichischem Boden. Ferdinands H., nach dem Tod Fincks noch im Jahr seiner Ernennung (1527) durch Arnold v. Bruck, ab 1546 durch P. Maessins geleitet, wurde von den Franko-Flamen dominiert.

Nach dem Tod Ferdinands 1564 wurde die österreichische Linie in drei aufgeteilt: die kaiserliche, die innerösterreichische (Residenz in Graz) und die vorderösterreichische/Tiroler Linie (Residenz in Innsbruck). Wenngleich auch an der Entwicklung der kaiserlichen H. unter Maximilian II., Rudolph II. und Matthias ein Anwachsen der Bedeutung der Instrumental- und Kammermusik zu beobachten ist, so stand diese bis zu ihrer Auflösung nach dem Tod von Kaiser Matthias 1619 deutlich unter dem Einfluss der Franko-Flamen (J. Vaet, Ph. de Monte). Anders hingegen die Entwicklung der Grazer H., die 1564–1619/20 als eigenständiges Ensemble bestand und mit dem Regierungsantritt Ferdinands II. zur neuen kaiserlichen H. ausgebaut wurde. Abgesehen von der geographischen Nähe hat der streng gegenreformatorische Kurs der innerösterreichischen Linie das Engagement von Musikern aus dem katholischen Italien nahegelegt; durch konsequente Verheiratungen mit dem bayerischen Hof kam es zudem auch zu engen musikalischen Wechselbeziehungen mit München (O. di Lasso). Anfangs unter Kapellmeister J. de Cleve noch franko-flämisch orientiert, konnte sich durch A. Padovano, der ab 1565 die Instrumentalmusik am Hof leitete, bald der neue Stil des Barock durchsetzen (Vorbild war v. a. Venedig und die Musik der beiden Gabrieli). Die Grazer H. bestand anfänglich aus 26 Musikern und wuchs bis 1619 auf 41 Personen an.

Die Innsbrucker H. entwickelte sich unter Erzhzg. Ferdinand II. v. Tirol, seinen Kapellmeistern W. Bruneau und v. a. J. Regnart zu einem ebenfalls eher dem neuen italienischen Stil zugewandten Ensemble; hervorzuheben ist jedoch die relativ hohe Zahl an „einheimischen“ (d. h. aus deutschen Gebieten kommenden) Kräften. Nach dem Tod des Erzhzg.s 1596 wurde der Hof jedoch aufgelöst, die Mitglieder der H. teilweise in den Dienst anderer habsburgischer Hofhaltungen übernommen. Erst 1602 wurde, als Erzhzg. Maximilian III., der Deutschmeister, als Statthalter eingesetzt wurde, in Innsbruck mit dem Hof auch wieder eine H. errichtet (unter Kapellmeister Johann Pettauer bzw. J. De Fossa und ab 1608 unter J. Stadlmayr), die vorwiegend aus einheimischen Kräften gebildet wurde, aber an Größe und Niveau mit der ferdinandeischen nicht zu vergleichen war. Maximilians Nachfolger Leopold V. übernahm 1619 dessen H., erweiterte diese und setzte dabei dessen Besetzungspolitik fort. Aufgrund der engen dynastischen Beziehungen nach Italien und des hohen musikalischen Interesses seiner Frau, Claudia de Medici, wurde Innsbruck unter seiner Regentschaft zu einem Zentrum der Opernpflege (Bau der Dogana). Diese Entwicklung setzte sich auch unter den Nachfolgern, Ferdinand Karl (ebenfalls mit einer Medici-Prinzessin, Anna, verheiratet und Vater der zweiten Frau Kaiser Leopolds I., Claudia Felicitas) und Sigismund Franz, fort; v. a. die Opernpflege am Innsbrucker Hof beeindruckte den jungen Leopold I., sodass er A. Cesti aufgrund von Innsbrucker Aufführungen zur Vorbereitung seiner Hochzeitsfeierlichkeiten mit Margarita Teresa von Spanien nach Wien engagierte. Nach dem Tod von Sigismund Franz und dem Aussterben der Tiroler Linie wurde der Innsbrucker Hof auf einen kleinen Witwenhofstaat für Anna de Medici reduziert; in der Folge wurden keine habsburgischen Höfe in Innsbruck mehr errichtet.

Mit der Errichtung seines kaiserlichen Hofstabes 1619/20 baute Ferdinand II., basierend auf seiner Grazer H., eine neue kaiserliche auf und transferierte dadurch den in Graz bereits seit geraumer Zeit gepflegten Stil des italienischen Barock an den Kaiserhof. Zwar war die H. mit ca. 60 Personen deutlich kleiner als die Ferdinands I. oder Rudolphs II., doch dienten neben 40 Sängern (darunter 12 Kapellknaben) bereits 20 Instrumentalisten – ein deutliches Indiz für den neuen Stil. Neben Kapellmeister G. Priuli ist v. a. G. Valentini zu erwähnen (Hoforganist und Nachfolger Priulis), da er die musikalischen Kinder Ferdinands II., Erzhzg. Leopold Wilhelm, Cäcilia Renata, Maria Anna und den späteren Kaiser Ferdinand III., unterrichtete. Unter Ferdinand II. begann auch die Zeit der großen musikdramatischen Produktionen am Kaiserhof (Oper, Rossballett, Sepolcro, Oratorium), die eine weitere Umstrukturierung der H. und Verlagerung der Aufgabenverteilung weg von dem ursprünglich geistlichen Charakter des Ensembles bewirkten. V. a. unter dem Nachfolger Ferdinands II., seinem gleichnamigen Sohn, erhielt dadurch das Amt des Hofkapellmeisters eine neue Dimension: er war nun in erster Hinsicht „Manager“ einer Abteilung der Hofverwaltung (ihm zur Seite stand der cavagliere della musica/direttore della musica, ein hoher adeliger Hofbeamter – beide waren dem Obersthofmeister untergeordnet); seine urprünglichen Hauptaufgaben – Ensembleleitung und Komposition – musste er zunehmend an den Vizehofkapellmeister und andere Mitglieder der H. abgeben. Aus diesem Grund wurde unter Leopold I. 1695 das Amt des Hofkompositors geschaffen, um die von Zeremoniell und Hofkalender geforderte musikalische (Neu)Produktion bewältigen zu können (u. a. J. J. Fux, C. A. Badia). Die H. selbst entwickelte sich 1619–1740 zu einem unter Karl VI. 120 Musiker umfassenden Hofunternehmen, wobei die Kontinuität der Erbfolge neben der dezidierten Musikliebe der Herrscher ab Ferdinand III. (Kaiserkomponisten) und zeremoniell-repräsentativer Notwendigkeit wesentliche Faktoren waren; obwohl der Hofstab nach dem Tod seines Inhabers nach wie vor entlassen wurde, entwickelte sich in diesem Zeitabschnitt für die H. ein de facto „Übernahmeautomatismus“, der den Musikern eine gewisse soziale Sicherheit, den H.n aber ein stetes Niveau garantierte. Einen wesentlichen musikalischen Faktor stellten 1637–86 auch die H.n der beiden Kaiserinwitwen, Eleonora I. und II. Gonzaga, sowie die Leopold Wilhelms dar, die wegen ihres hohen Niveaus zugleich Konkurrenz wie Inspiration waren; nach dem Tod der Kapellinhaber wurden viele Musiker in die kaiserliche H. übernommen.

Einen deutlichen Einbruch, von dem sie sich nie mehr erholte, erlitt die H. 1740 mit dem Tod Karls VI. und dem damit verbundenen Verlust der Kaiserwürde für das Haus Habsburg (Franz I. wurde erst 1745 gewählt); hohe Schulden, ein durch die Aufklärung geprägtes neues Herrscherbild und ein nur noch landesfürstlicher Hof rechtfertigten die hohen Ausgaben für Repräsentation nicht mehr, sodass Maria Theresia 1746 die H. in einen geistlich-kammermusikalischen Teil (unter G. Reutter d. J.) und einen musikdramatischen (L. A. Predieri) gliederte und Letzteren wegen der hohen Kosten 1752 in Pacht vergab. 1751 entschloss sich Maria Theresia zu einer Ausgliederung der verbleibenden H.; Reutter hatte gegen eine Jahressubvention von 20.000 fl die Musik für den Hof zu bestreiten und sich um Engagements zu kümmern (die 1751 bereits engagierten Hofmusiker wurden hingegen bis zu ihrem Tod weiter durch den Hof besoldet). Da sich das System nicht bewährte, wurde 1772 die H. wieder in die Hofverwaltung übernommen. Unter Joseph II., dessen Reformen auch den traditionellsten Zweig der H., die Kirchenmusik, akut bedrohten, begann sich die H. zunehmend von der musikalischen Produktion ihrer Umgebung zu isolieren bzw. diese nur verzögert zu rezipieren; die Eigenproduktivität der H. begann zu sinken, sodass im Laufe des 19. Jh.s zunehmend Musik von außen das Repertoire der H. bestimmte (W. A. Mozart, J. Haydn, Fr. Schubert, M. Haydn, L. Cherubini führten um die Jh.-mitte schließlich die durch die bürgerliche Musikkultur beeinflusste Rangordnung der Aufführungsstatistik der H. an). Als einer der letzten Hofkapellmeister, die an das Gegenwartsschaffen anzuschließen versuchten, ist A. Salieri zu nennen, nach ihm dominierte unter J. Eybler und B. Randhartinger (entsprechend der Haltung des Hofes) eine konservativ-klassizistische, ja innovationsfeindliche Richtung. Die Aufgaben der H. beschränkten sich im 19. Jh. fast ausschließlich auf Kirchen- und Kammermusik. Ein Versuch von Obersthofmeister K. Hohenlohe-Schillingsfürst 1866, mit Hofkapellmeister J. Herbeck die konservative Haltung der H. zu durchbrechen und den neuen Richtungen (v. a. der Neudeutschen) Eingang in die H. zu verschaffen, schlug (auch aufgrund des Desinteresses des Hofes und insbesondere des Kaisers, Franz Joseph I.) fehl; A. Bruckner wurde zwar Hoforganist, Werke von F. Liszt, J. Brahms und Charles Gounod wurden in das Repertoire aufgenommen, doch dominierten weiterhin die Werke der Klassik und des Biedermeier; die H., die jahrhundertelange Vorbild für Adelskapellen in ganz Europa war, führte schon lange vor dem Ende der Monarchie ein Schattendasein und wurde von zahlreichen Kirchenmusikvereinen der Monarchie überflügelt. 1900 hatte man zudem den Hofmusikern ihren traditionellen Beamtenstatus aberkannt, wenngleich es bis zum Ende der Monarchie begehrt war, den Titel eines „Mitgliedes der k. u. k. Hofmusikkapelle“ führen zu können. Nach dem Ende der Monarchie im November 1918 wurde vorerst die Tätigkeit der H. eingestellt, doch der Betrieb auf Drängen prominenter Persönlichkeiten aus Kunst und Politik (u. a. G. Adler) im Januar 1919 wieder aufgenommen. 1921 übernahm das Bundesministerium für Unterricht Hofkapelle und H. in ihre Verwaltung, von dem (bzw. seinen Nachfolgern) es bis heute (2002) administriert wird. Die Tätigkeit der H. beschränkt sich seit dieser Zeit v. a. auf die Gestaltung der Gottesdienste in der Hofburgkapelle unter der Leitung eines Hofkapellmeisters (derzeit [2002] U. Ch. Harrer). Das Instrumentalensemble wird seither durch Mitglieder der Wiener Philharmoniker gestellt; nach der Auflösung des Hofsängerknaben-Institutes 1920/21 sangen Mitglieder des Staatsopernchores, ab 1924 die neu gegründeten Sängerknaben der ehemaligen Hofmusikkapelle, seit 1927 unter der Bezeichnung Wiener Sängerknaben. Ab 1926 wurden die Aufführungen der H. regelmäßig im Rundfunk übertragen (auch während der NS-Zeit); seit 1952 verfügt die H. zudem über eine Choralschola. Durch die Pflege des Repertoires aus der „großen“ Zeit der H. (H. Isaac, J. Gallus, J. J. Fux, A. Salieri), aber auch durch die Vergabe von Kompositionsaufträgen an zeitgenössische Komponisten versucht die H., heute wieder als Impulsgeber für das Musikleben zu wirken.

Salzburg: Als souveräne Reichsfürsten unterhielten die Erzb.e von Salzburg seit dem Mittelalter eine H., die jedoch bis 1507 unter zwei Namen firmierte: der geistliche Teil als Kantorei („Cantorey“) und der weltlich-repräsentative als „Trumetterey“. Mit Beginn der Frühneuzeit und parallel zur maximilianeischen H. strukturierte Erzb. Matthäus Lang die H. neu und übernahm mit H. Finck und P. Hofhaimer nach der Auflösung der Kapelle Maximilians I. zwei der prominentesten Mitglieder in seine Dienste; mit ca. 35 Personen entsprach Langs Kapelle der eines regierenden Fürsten. 1519 gründete Erzb. Wolfdietrich v. Raitenau (1587–1612) eine eigene H., die durch seine Nachfolger beständig vergrößert und den Anforderungen des barocken Hofes entsprechend ausgebaut wurde (ihren personellen und musikalischen Höchststand erreichte die H. unter Erzb. Max Gandolf v. Kuenburg [1668–87]). Dass die Salzburger H. wesentlich früher unter italienischem Einfluss stand als die H. der Habsburger, ergibt sich aus der geographischen Lage bzw. – als geistliches Fürstentum – der engen Bindung an Rom. Die 1597 durch eine „Fundation der fürstlichen Chormusik“ festgelegte Gliederung hatte bis zum Ende der Salzburger Souveränität 1801 Gültigkeit: 1. Dommusik (Domchorvikare und Choralisten), 2. Kapellknaben, 3. eigentliche Hofmusik und 4. Hof- und Feldtrompeter samt Pauker; alle waren innerhalb des Hofes dem Obersthofmeisteramt unterstellt. Zudem bestanden enge Beziehungen zu den Thurnern der Stadt (die Posaunisten wurden durch diese gestellt, die Thurnermeister waren für gewöhnlich als Hofviolinisten auch im Dienst des Fürstbischofs). Unter den Fürstbischöfen, die die H. besonders förderten, sind neben Wolfdietrich und Max Gandolf v. a. Franz Anton Harrach (1709–27) zu erwähnen, dessen Regierungszeit als Höhepunkt des Salzburger Barock anzusehen ist (M. Biechteler, H. I. F. Biber, A. Caldara). Auch in den kurzen Regierungszeiten von Jakob Ernst Liechtenstein (1745–47) und Andreas Jakob v. Dietrichstein (1747–53), in denen sich der Salzburger Hof v. a. als weltlicher Fürstenhof präsentierte, wurden Oper, Maskenbälle und Tafelmusik gefördert; zahlreiche italienische Theatertruppen gastierten in der Stadt. Ein weiterer Höhepunkt ist unter S. Ch. v. Schrattenbach (1753–1771) zu verzeichnen, der sich als großzügiger Mäzen gegenüber seinen Hofkünstlern zeigte (förderte u. a. M. Haydn und dessen Frau bzw. die Familie Mozart). Schrattenbach, der ein großer Opernliebhaber war, beschäftigte für diese Gattung vorwiegend Komponisten aus den Reihen der H. (im Gegensatz zu F. A. Harrach, der dafür A. Caldara bevorzugt beauftragt hatte). Der letzte Fürstbischof von Salzburg, H. Colloredo (1772–1803), ein vehementer Vertreter der Aufklärung, brach mit dem barocken Hof. Er gründete 1775 auf dem Hannibalplatz ein Hoftheater und sorgte mit seinen Liturgiereformen (Hirtenbrief vom 20.6.1782) einerseits für die Abschaffung der großen Instrumentalmessen, regte aber andererseits zahlreiche Neukompositionen an (M. Haydn komponierte aufgrund dieser Reformen über 100 Gradualien und Offertorien bzw. Messgesänge in Landessprache – u. a. die auch heute noch beliebte Messreihe 710 im Gotteslob, Hier liegt vor Deiner Majestät – vermutlich „nur“ eine Bearbeitung Haydns). Mit Ausbruch der Napoleonischen Kriege 1796 musste Colloredo, der bislang die H. sehr gefördert hatte, auch diese zunehmend reduzieren, bis 1800 mit der Besetzung Salzburgs durch die Franzosen das weltliche Musikleben völlig zum Erliegen kam (1800–02 erreichte die H. ihren niedrigsten Stand und konnte sogar kaum mehr den Kirchendienst verrichten). 1801 mit dem Frieden von Luneville seiner Souveränität beraubt, wurde mit 26.12.1802 Erzhzg. Ferdinand v. Toskana zum Salzburger Landesfürsten bestellt (Colloredo dankte mit 11.2.1803 ab). Ferdinand übernahm die H. seines Vorgängers und gab ihr als Churfürstliche Kammer- und Hofkapellmusik eine neue Organisation. Der neuerliche Franzoseneinfall 1805 beendete den Aufbau eines neuen Salzburger Hoflebens. 1806 kamen Berchtesgaden und Salzburg endgültig an Österreich (Passau und Eichstätt an Bayern), Kaiser Franz II./I. übernahm die Verwaltung und löste den Salzburger Hof (und damit auch die H.) auf. 1807 wurden die Musiker für den Salzburger Dom mit kaiserlichem Dekret bestellt, einige in die H. nach Wien übernommen. Erst 1841 wurde mit dem Dom-Musik-Verein wieder eine eigenständige musikalische Organisation in Salzburg geschaffen.


Literatur
[Kat.] Musica Imperialis 1998; E. Hilscher, Mit Leier und Schwert 2000; Köchel 1869; Federhofer 1967; Tschmuck 2001; Senn 1954; ÖL 1995; Hintermaier 1972; Salzburger KulturL 2001; Th. Antonicek et. al. (Hg.) Die Wiener Hofmusikkapelle I: Georg von Slatkonia und die Wiener Hofmusikkapelle 1999; MGÖ 1 u. 2 (1995); C. Wolfsgruber, Die k. u. k. Hofburgkapelle und die k. u. k. geistliche Hofkapelle 1905.

Autor*innen
Elisabeth Th. Hilscher
Letzte inhaltliche Änderung
25.4.2003
Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Hofmusikkapelle(n)“, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 25.4.2003, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d1d5
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.


DOI
10.1553/0x0001d1d5
ORTE
Orte
LINKS
ACDH-CH, Abteilung Musikwissenschaft

Publikationen zur Musikwissenschaft im Verlag