Alpenländischer Volksmusikwettbewerb:
Seit 1974 auf Anregung von J. Sulz vom Tiroler Volksmusikverein im Zweijahresrhythmus durchgeführte und als Ergänzung zu Jugend musiziert (siehe dort) gedachte Veranstaltung mit dem Ziel, „die Jugend des Alpenraumes zur Pflege unverfälschter Volksmusik vokaler und instrumentaler Art zu motivieren“. Teilnahmeberechtigt sind alle Musikanten bis zum 25. Lebensjahr und Sänger bis zum 30. Lebensjahr aus dem In- und Ausland, welche solistisch oder in Gruppen (exklusive Liedbegleiter bis zu 8 Mitwirkende) alpenländische Volksmusik spielen bzw. das echte alpenländische Volkslied pflegen. Von den Altersgrenzen ausgenommen sind die Leiter und Leiterinnen von Gruppen oder die Eltern und ältere Verwandte in musizierenden Familien; solistisch ausgeschrieben für: Hackbrett, Harfe, diatonische Knopfharmonika (Harmonika-Instrumente), Akkordeon (Ziehharmonika), Gitarre und Zither, im Gruppenspiel alle oben genannten Instrumente sowie Raffele, Hölzernes Glachter, Maultrommel, Schwegelpfeife, Geige, Klarinette, Trompete, Flügelhorn, Waldhorn (Horn), Posaune, Tuba, Mundharmonika und andere in der alpenländischen Volksmusik verwendete Instrumente nach Absprache mit dem Wettbewerbsbüro. Instrumente mit elektronischer Verstärkung sind nicht zugelassen.
Gradus ad Parnassum:
Seit 1996 von Musik der Jugend (siehe dort) für ordentliche Studierende an Konservatorien und Kunstuniversitäten, junge Berufsmusiker und Preisträger von Prima la musica (siehe dort) in der höchsten Altersgruppe jährlich ausgeschriebener nationaler Spitzenmusikwettbewerb, der die hervorragenden musikalisch-künstlerischen Leistungen außergewöhnlicher junger Musiktalente Österreichs und Südtirols präsentieren soll. Teilnahmeberechtigt sind konzertreife und podiumserfahrene Künstlerinnen und Künstler bis zum Höchstalter von 26 Jahren (Sologesang bis 28 Jahre); Solisten müssen österreichische Staatsbürger bzw. Südtiroler sein oder mindestens seit 5 Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben; bei Ensembles hat dies zumindest für die Hälfte der Mitglieder zu gelten. Die Ausschreibung erfolgte in den ersten Jahren jeweils in allen alternativen Wertungskategorien zum Basiswettbewerb, seit 2001 nur mehr für 3–4 wechselnde Soloinstrumente sowie -gesang und/oder eine Kammermusikkategorie. Die Durchführung erfolgt in zwei Runden und einem Gala-Finale als in den verschiedenen Bundesländern abwechselnde Veranstaltung ohne Landeswettbewerbe. Die Jurien sind hochrangig und international besetzt. Den Gewinnern winken Geld- und Sachpreise sowie Konzertauftritte und karrierefördernde Aktivitäten (CD-Aufnahmen, Werbebroschüre usw.) durch Musik der Jugend. Bisherige Austragungsorte: Wien (1996), Graz (1997), Salzburg (1998), Eisenstadt (1999), Wiener Neustadt/St. Pölten (2000), Innsbruck (2001) und Linz (2002).
Jugend musiziert:
1969 von F. Knoppek in Leoben begründet als Instrumental- und Gesangswettbewerb für Jugendliche aus Österreich und Südtirol im Alter von 10–21 Jahren (für Spieler von Blechblasinstrumenten, Kontrabass und Fagott bis 23, für SängerInnen von 16-26 Jahren), im Zweijahresrhythmus – ab 1975 mit Vorauswahl in sog. „Landeswettbewerben“ in den Landeshauptstädten und dem „Bundeswettbewerb“ in Leoben – veranstaltet und von allen österreichischen Bundesländern (Tirol einschließlich Südtirol) beschickt. Die Teilnehmerzahlen stiegen von 235 im Jahre 1969 auf über 2000 ab 1989 an. Fand 1993 letztmalig in dieser Form statt. Von den Bundesländervertretern erarbeitete Reformvorschläge (jährliche Durchführung, Teilung in einen mehr Förderungs-orientierten Basiswettbewerb und einen am professionellen Ausbildungsstandard orientierten Spitzenbewerb, Aufnahme fehlender Instrumente und Besetzungen, Einführung eines verbindlichen „Pflichtstückes“ aus dem 20. Jh. u. a.) konnten in Leoben nicht mehr umgesetzt werden. Als Alternative wurde mit Unterstützung der Länder und der mit den Aspekten Jugend, Schule und Hsch.n sowie Kunstförderung befassten Bundesministerien die Organisation Musik der Jugend (siehe dort) ins Leben gerufen. In Leoben selbst wurden zwar unter dem vom Trägerverein geschützten Namen Jugend musiziert in den Folgejahren noch weiterhin kleinere Wettbewerbe veranstaltet, allerdings in unregelmäßigen Abständen und auf einzelne Wertungskategorien beschränkt.
Musik der Jugend – Österreichische J.:
Als Wettbewerbsorganisation mit Beschluss der Landeskulturreferentenkonferenz am 6.5.1994 in Retz/NÖ begründet. Zu ihren primären Aufgaben zählen die Begabtenfindung und -förderung durch Veranstaltung nationaler J. und die Betreuung der jungen Talente und Bundespreisträger. Die vom Bund und den Bundesländern seit 1993 gemeinsam mit den österreichischen MHsch.n bzw. Kunstuniv.n, Konservatorien und Musikschulwerken konzipierten und von Musik der Jugend organisatorisch betreuten J. Prima la musica und Gradus ad Parnassum stellen zielgruppenorientierte und ausbildungsadäquate Anforderungen an die jungen Instrumentalisten und Sänger als Solisten oder in Ensembles. Die Programme reichen von der Renaissance bis zur Gegenwart. Schwerpunkt wird auf die Moderne und die zeitgenössische Musik gelegt, für Spitzenleistung im Bereich der Wiener Klassik oder auch der Alten Musik sowie für „klassische Besetzungen“ sind Sonderpreise ausgesetzt. Erfreuliche Wirkungen dieses 1995 erstmals umgesetzten gesamtösterreichischen Konzeptes zeigen sich bereits nach den ersten Jahren, insbesondere in der Schaffung eines geregelten Podiums für musizierende Kinder, Jugendliche und junge Künstler und Künstlerinnen aus allen Bundesländern einschließlich Südtirol; in der Beitragsleistung zur Verbesserung der Qualität des österreichischen Musikernachwuchses; in der gezielten Findung besonderer musikalischer Begabungen, der überregionalen Vergleichbarkeit musikalischer Leistungen in einem fairen Wettstreit und in einem „Fest der Jugend“; in der verstärkten Möglichkeit, besondere Talente gezielt zu begleiten und zu fördern (z. B. Entsendung zu Meisterkursen und Orchesterakademien); in der engeren Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (Musikindustrie) als wichtiger Partner von Kulturinitiativen; in der Einladung bzw. Entsendung zu internationalen Wettbewerben (z. B. Europäischer Musikwettbewerb der Jugend, EBU-Wettbewerb) und in der Möglichkeit der Mitwirkung in der Europäischen Wettbewerbsunion (EMCY).
Musik in kleinen Gruppen:
Vom Österreichischen Blasmusikverband (ÖBV) in den 1950er Jahren initiierte und mit Hilfe der Landesverbände alle zwei Jahre (ursprünglich Spiel in kleinen Gruppen genannter und alternierend mit Jugend musiziert) auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene organisierter Nachwuchswettbewerb für Bläserkammermusiker aus Österreich, Südtirol und Liechtenstein. Gemäß ÖBV-Statuten diente schon der frühere Wettbewerb „zur Förderung des instrumentalen Zusammenspiels für Bläser-Kammermusikgruppen und damit der Hebung des Niveaus der Blasmusikkapellen. Jugendlichen Musikern (Blas- und Schlaginstrumente) soll damit auch die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit historischer und zeitnaher Ensemble- und Kammermusik geboten werden“. Die Ausschreibung erfolgt durch den ÖBV, die Teilnehmer dürfen zum Zeitpunkt des Wettbewerbes das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es gibt 3 Leistungsstufen und eine Sondergruppe für Ensembles, in denen mehr als die Hälfte der Mitglieder an Universitäten oder Konservatorien studieren oder aktive Militärmusiker sind.
Prima la musica:
Seit 1995 von Musik der Jugend jährlich ausgeschriebener nationaler „klassischer“ J. mit neun Landeswettbewerben und einem in den verschiedenen Bundesländern abwechselnd veranstalteten Bundeswettbewerb für alle klassischen Orchesterinstrumente sowie Klavier, Orgel, Saxophon, Blockflöte, Gitarre, Zither, Hackbrett und Gesang; die Einladung zur Teilnahme erfolgt in zweijährigem Rhythmus, zwischen solistischen und kammermusikalischen Wertungskategorien wechselnd. Teilnahmeberechtigt sind junge ÖsterreicherInnen und SüdtirolerInnen sowie Jugendliche mit mindestens 3 Jahre währendem Wohnsitz in Österreich. Das Höchstalter beträgt bei Solisten 19 Jahre, in der Wertungskategorie Gesang und im Ensemble bis 21 Jahre (Altersdurchschnitt maximal 19 Jahre), bei Vokalensembles bis 25 Jahre (Durchschnittsalter maximal 23 Jahre). Zugelassen sind Schüler und Schülerinnen von Musikschulen, Studierende einer Vorbereitungsklasse an einem Konservatorium oder an einer Univ. für Musik sowie ordentliche Studierende an einer der genannten Schulen, wenn sie zugleich eine Allgemeinbildende höhere Schule (auch Musikgymnasium) oder eine Berufsbildende höhere Schule besuchen, Mitglied der Militärmusik, Berufstätige ohne begonnenes oder abgeschlossenes Berufsstudium bzw. ohne Ausübung einer musikalischen Berufspraxis sind. Seit 1995 hat Prima la musica jährlich 9 Landeswettbewerbe und einen Bundeswettbewerb für Kinder und Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr angeboten. An diesen Wettbewerben nehmen österreichweit jeweils rund 3000 Talente teil, etwa 600 davon am Bundeswettbewerb. Bisherige Austragungsorte im Bundeswettbewerb: Linz (1995), Eisenstadt (1996), St. Pölten (1997), Innsbruck (1998), Klagenfurt (1999), Feldkirch (2000), Graz (2001) und Salzburg (2002).
Tag der Harmonika:
1959 vom Harmonika-Verband Österreich (HVO) bzw. Österreichischen Harmonika-Verband (ÖHV) unter Walter Maurer begründeter und seither jährlich organisierter J. für Akkordeonsolisten und Akkordeonorchester, später auch für Harmonika-Solisten, Duos und mit Harmonika besetzte Volksmusikensembles.
div. Unterlagen der erwähnten Veranstalter.