Prämonstratenser
Chorherren bzw. Kanoniker, die ihre Gründung auf Norbert von Xanten (1080–1134) zurückführen. In dem unwegsamen Waldtal von Prémontré (lat.
Praemonstratum) bei Laon/F wurde 1120 das erste Kloster gegründet. Daraus entwickelten sich, auf der Grundlage der Augustinus-Regel (
Augustiner-Chorherren), unter Anleitung des ersten Nachfolgers Norberts, Hugo v. Fosse († 10.2.1164), die
P. Am Weihnachtsfest 1121 legten die Mitglieder der Gemeinschaft von Prémontré – Geistliche und Laienbrüder, strittig bis jetzt, ob auch Frauen dabei waren – ihre Gelübde ab. Die ersten Klostergründungen bildeten zunächst einen auf Norbert hin ausgerichteten Großkonvent, dem der Gründer als „Vater“ vorstand. Dies entsprach der Tradition des germanischen Rechtsprinzips. Norbert war der „Eigenkirchenherr“. Papst Honorius II. bestätigte am 16.2.1126 die prämonstratensische Lebensweise. Umso mehr wuchs die Opposition gewisser Bischöfe und Theologen. Norbert selbst musste einsehen, dass eine Reform der Kirche von unten, wie er es eigentlich beabsichtigt hatte, nicht durchzuführen war. Er beschritt daher einen anderen Weg und ließ sich zum Erzbischof von Magdeburg/D bestellen. Seine Verbindungen zu Papst und Kaiser waren gut und Magdeburg ein Bischofsitz mit besten Voraussetzungen für eine Verwirklichung von Kolonisation und Landausbau des Reiches nach Norden und Osten hin. 1126 bis zu seinem Tod (1134) stand Norbert der Diözese Magdeburg vor. In seiner Gründung, dem Kloster Unserer Lieben Frauen von Magdeburg, wurde sein Leichnam beigesetzt. Im Zuge der
Gegenreformation übertrug man Norberts Gebeine unter eigens dafür komponierter „Triumphmusik“ nach Prag in die Abtei Strahov. Mit der Monstranz in der Hand ist er seither zweiter Patron
Tschechiens.
In Prémontré folgte Hugo v. Fosse als erster Abt dem Gründer Norbert nach. Ihm gelang es allmählich, den „dislozierten Großkonvent“ (S. Weinfurter) in den P.-Orden umzuwandeln. Hugo schuf die Konstitutionen und Statuten als Constitutivum zur Regel. Zusammen mit der Carta Caritatis, einer schriftlichen Koordination mit den Zisterziensern, entstand die Grundlage zur Verfassung und zu den einheitlichen liturgischen Riten für alle Klöster des Ordens der „Norbertiner“.
Weil Norbert dem Ideal der Urkirche nacheiferte, das seit der Kanonikerreform von Aachen 816 für die nachfolgenden Jh.e neu in Umlauf gebracht wurde, und weil Norbert im Kloster ein Abbild dieser ersten Kirche von Jerusalem sah (Ap. 2,43–47), hatte er Männer und Frauen zum gemeinsamen Gebet und zur gemeinsamen Arbeit um sich gesammelt. In der Folge geschah dies auch um die Gruppen von Priestern. Die ersten Klöster waren daher Doppelklöster. Einige Zeit später – in Prémontré selbst 1137/41 – kam es jedoch zu Auflösung und Verbot der Doppelklöster. Die Frauenkonvente wurden selbständig. Hinfort befanden sich die Frauenklöster (z. B. Pernegg/NÖ und Geras oder Prag, Strahov und Doxany/CZ) in größerer Entfernung zu den Männerklöstern.
Durch die Verbindung zu den Zisterziensern erhielt Prémontré die monastische Verfassung. Obwohl in der Augustinusregel anders vorgesehen (Propst, Dechant), sind deswegen die Oberen bei den P.n Abt, Prior, Subprior. Höchste auch legislative Instanz (Konstitutionen) des Ordens ist das Generalkapitel, das der von allen Klöstern gewählte Generalabt einberuft und dem er vorsitzt. Bis zur Auflösung der Klöster in Frankreich war der Abt von Prémontré, der Dominus Praemonstratensis, zugleich Generalabt. Das Filiationsprinzip (Gründungs- = Mutterkloster zu Tochterkloster) gilt wie bei den Zisterziensern.
Die liturgische sowie liturgisch-musikalische Überlieferung ist selbständig. Ihre quellenmäßig genaue Zuordnung oder Abhängigkeit ist (2004) noch nicht erfasst.
In Österreich gibt es drei P. Chorherrenstifte: Geras, Schlägl, Wilten. Griffen/K wurde unter Joseph II. aufgehoben.
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15.5.2005
Joachim Angerer,
Art. „Prämonstratenser“,
in:
Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung:
15.5.2005, abgerufen am
),
https://dx.doi.org/10.1553/0x0001dda3
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