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Singschule
Ursprünglich im Mittelalter die Bezeichnung für die Einrichtung eines Sängerkollegiums (mittelhochdt. sancschule) bei einer Kirche mit regem Musikleben (schola cantorum, I) oder bei Hof (Hofkantorei). (II) Im Meistersang ab dem 15. Jh. sowohl eine Einrichtung zum Erlernen des Singens als auch das Konzert, die Aufführung der Lieder, ferner die Institution der Meistersingervereinigungen. Solche Gründungen werden aus Augsburg/D (1449), Nürnberg/D (1450), Worms/D (1450), dann aus Speyer/D und Straßburg (Strasbourg/F) berichtet. In Österreich sind die Gründungen erst im 16. Jh. belegt: Steyr 1540, Wels 1549, Schwaz 1532, Eferding 1604. (III) Lehranstalt für das Singen (Gesang); in neuerer Zeit v. a. von eigenen Institutionen (z. B. Theatern, Musikvereinen, Gesellschaft der Musikfreunde in Wien , F. Luib, A. Salieri) getragen, gelegentlich auch mehr oder weniger privat organisiert (z. B. M. Martines), dann aber immerhin institutionell gefördert und von Behörden genehmigt (z. B. F. X. Gebauer, J. Herzog), in älterer Traditon (Sängerknaben) oft besonders für Kinder gedacht, heute meist von der sog. öffentlichen Hand (z. B. Städten, Musikschulwesen, Musiklehranstalten Wien) unterhalten.
Literatur
MGÖ 1 (1995), 158–168; MGG 6 (1997); oeml passim.

Autor*innen
Franz Viktor Spechtler
Rudolf Flotzinger
Letzte inhaltliche Änderung
15.5.2006
Empfohlene Zitierweise
Franz Viktor Spechtler/Rudolf Flotzinger, Art. „Singschule‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 15.5.2006, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001e28c
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.