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Orgelbau
Die Orgel (lat. organa) geht auf ein spätantikes kunstvolles (Luftversorgung, Pfeifenwerk, Spieltraktur) Instrument (υδράυλις) zurück, das zuerst im Zirkus (in Aquincum ist ein Exemplar teilweise erhalten geblieben; Budapest), dann im byzantinischen Kaiserkult eingesetzt, im 8. Jh. durch zwei Schenkungen an Karolinger auch im Westen bekannt und hier in seiner Großform schließlich zum Kircheninstrument wurde. Wie die Frühgeschichte ihrer Verwendung und ihres Spiels in Österreich im Dunkeln liegt und nur aufgrund von Nachrichten aus anderen Regionen durch Analogieschlüsse etwas erhellt werden kann (Orgelmusik), so ist auch die Frühgeschichte des O.es unerforscht. An der Wende vom 14. zum 15. Jh. werden erstmals O.er namentlich fassbar. In der Folge erkennt man, dass es oft – in letzten Ausnahmefällen bis ins 18. Jh. – eine Kombination von Organisten- und O.er-Tätigkeit gegeben hat und anfangs öfter – zuletzt (wieder bis ins 18. Jh.) nur mehr in Ordensgemeinschaften – auch Kleriker als O.er tätig waren. Beides weist auf die Funktion der Orgel in der Kirchenmusikpflege und ihre Notwendigkeit im Kirchenraum hin, doch hat es immer auch profane Auftraggeber für den O. gegeben, vom Spätmittelalter bis ins 19. Jh. als Ensemble- oder solistisch verwendetes Kammerinstrument, ab dem 19. Jh. auch für Opernhäuser und Konzertsäle.

Im Spätmittelalter scheint es üblich gewesen zu sein, dass der O.er bei Großaufträgen am Ort, für den das Instrument entstehen sollte, bis zu dessen Fertigstellung sesshaft geworden ist. Das lässt sich bei manchen O.ern bis ins 18. Jh. beobachten, doch wird im 16. Jh. der feste Werkstättensitz zur Regel.

Zu unterschiedlichen Zeitpunkten wurde im 17. Jh. in den österreichischen Ländern die Leistung des Bürgereides, also der Erwerb des Bürgerrechts, Voraussetzung für die Eröffnung einer Werkstätte im städtischen Bereich, doch konnten auch kurzfristige bzw. stets zu erneuernde Bewilligungen für die Führung einer Werkstatt an Nicht-Bürger erteilt werden. Beides galt auch für den O., der als Handwerk organisiert, aber stets vom Zunftzwang ausgenommen war. In Niederösterreich und Wien zählen die O.er zu den bürgerlichen Künstlern.

Seit dem 17. Jh. lässt sich nachweisen (und vorher galt dies wohl auch), dass O.er alle Arten von Tasteninstrumenten herstellten, weshalb sie bis ins frühe 19. Jh. als Klavier- und O.er bezeichnet wurden, obwohl es stets Werkstätten gegeben hat, die sich auf den einen oder anderen Instrumententyp spezialisiert haben. Um die Mitte des 19. Jh.s war die Spezialisierung zur Regel geworden.

Zu diesem Zeitpunkt haben auch alle regionalen Stileigentümlichkeiten ihr Ende gefunden, die dem österreichischen O. des Barock, des Klassizismus und der frühen Romantik innerhalb der mitteleuropäischen Orgelszene landschaftsspezifisch erkennbar gemacht haben. Diese österreichischen Stilcharakteristika – mit solchen Bayerns, Oberitaliens, Böhmens und Mährens verwandt, aber doch auch deutlich von diesen abgesetzt und in Details auch innerhalb Österreichs von regionaler Unterschiedlichkeit – waren so stark, dass sich von auswärts zugewanderte Meister diesen ein- und unterordnen mussten. Sie betreffen das äußere Erscheinungsbild wie die innere Funktion, die Anordnung der Teilwerke wie die Disposition und sind unverkennbar von musikalischen Praktiken bestimmt.

Heute existieren in Österreich zahlreiche O.-Werkstätten verschiedenster Größe und unterschiedlichen Niveaus. Einen unverwechselbar österreichischen O.-Stil gibt es nicht mehr.


Literatur
O. Biba in Das Musikinstrument 21 (1972); O. Biba in Acta Organologica 8 (1974); Eberstaller 1955; zahlreiche Spezialstudien zum O. in den österr. Bundesländern.

Autor*innen
Otto Biba
Letzte inhaltliche Änderung
30.6.2004
Empfohlene Zitierweise
Otto Biba, Art. „Orgelbau“, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 30.6.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001dbf2
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.