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Liederweiber
Auch Urthelweiber (von Urteil), Fratschelweiber, Papierweiber; Straßenverkäuferinnen von „fliegenden Blättern“ (Flugblatt) zur Verbreitung von aktuellen Nachrichten über bedeutsame Ereignisse wie Mordtaten, Katastrophen, über außergewöhnliche Schicksale, Gerichtsurteile und von Liedern verschiedenster Art (Bänkelsang, Liebeslied, Moritat, Theaterlied etc.). Die Kolportage von literarischen Erzeugnissen für die Bedürfnisse der unteren Volksschichten vermittelte von der Erfindung des Buchdrucks an bis weit ins 19. Jh. für die meisten Menschen den häufigsten und meist einzigen Zugang zu den Ereignissen und Vorgängen in der Welt. Zunächst waren es fahrende Sänger, Vaganten, „Zeitungssinger“, „Bänkelsänger“ und ihre Ehefrauen, die die neuesten Nachrichten zur Befriedigung des Situationsbedürfnisses auf Wochen- oder Jahresmärkten vorsangen und in gedruckter Form zum Verkauf anboten. Anfang des 18. Jh.s etablierten sich in Wien auch sesshafte Liederhändler. Sie boten selbst ihre Erzeugnisse an bzw. beauftragten Frauen und auch halbwüchsige Burschen mit dem „Ausrufen“ und dem Verkauf der Flugblätter.

Der Obrigkeit war diese Form der Kolportage immer unerwünscht gewesen und diese war ständiger Gegenstand der Zensur, teils wegen der Verletzung und Zersetzung der öffentlichen Moral, teils weil man dadurch ernsthafte literarische Bestrebungen geschädigt sah. Trotz zahlreicher Polizeiverordnungen und strengen Strafen gelang es aber nicht, den Ausruf der Lieder auf Dauer zu unterbinden. Um die Mitte des 18. Jh.s gab es in Wien nur noch wenige L., erst gegen Ende des Jh.s stieg die Zahl der in Wien tätigen L. in Folge der relativen Zensurfreiheit unter Joseph II. stark an, und der Ausruf zeitgemäßer Gassenhauer und Volkslieder erreichte seinen Höhepunkt. Unter Kaiser Franz II./I. sah man hingegen in der Kolportage ein gefährliches Mittel unliebsamer Propaganda und beschloss, den Verkauf der zensurierten Schriften an eine Konzession und an einen festen Standort zu binden. Schon 1793 wurde „der Verkauf derlei Blätter durch Ausrufen und Herumziehen bei Zuchthausstrafe verboten“ und 1795 trat eine Generalverordnung gegen die Kolportage in Kraft. Doch die „Papierweiber“ (so die amtliche Bezeichnung) verstanden es nach wie vor wirkungsvoll, ihre Interessen zu vertreten. Sie hatten einen Verband gebildet, der mit den Buchdruckern in engem Verhältnis stand, und ließen einige Lieddichter direkt für sich arbeiten, von denen J. D. Hanner der bedeutendste war. Als Reaktion auf die genannte Generalverordnung suchten sie um Lizenzen für ihr Gewerbe an und erreichten einen Teilerfolg, indem der Handel mit zensurierten Flugblättern an bestimmten Stellen der Stadt alten und gebrechlichen Personen gestattet wurde. Aber auch dieses Dekret ließ sich umgehen, und die weitere Zunahme der L. hatte weitere behördliche Maßnahmen zur Folge. 1797 verwies ein Dekret die fliegenden Blätter endgültig an den festen Buchhandel. Trotzdem gaben die L. bis in den Vormärz hinein immer wieder Anlass zum Einschreiten der Behörden, und erst mit dem Jahr 1848 war ihre Zeit endgültig vorbei.


Literatur
G. Gugitz, Lieder der Straße. Die Bänkelsänger im josephinischen Wien 1954; O. Krammer, Wr. Volkstypen. Von Buttenweibern, Zwiefel-Krowoten und anderen Wr. Originalen 1983; J. Richter, Briefe eines Eipeldauers an seinen Herrn Vetter in Kakran über d’ Wienstadt 1795, H. 18, 3. Brief u. H. 22, 48.

Autor*innen
Ernst Weber
Letzte inhaltliche Änderung
14.3.2004
Empfohlene Zitierweise
Ernst Weber, Art. „Liederweiber“, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 14.3.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d797
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.