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Kammerstil
Begriff der Stillehre des 17. und 18. Jh.s, der zusammen mit den Kategorien „Kirchen“- und „Theaterstil“ einer für die Musikanschauung dieses Zeitraums fundamentalen, funktional orientierten Klassifizierung von Musik diente.Zwischen späterem Mittelalter und 16. Jh. differenzierte sich innerhalb der höfischen Musikkultur zunehmend eine Sphäre privaten, intimeren bzw. im engeren Kreis der Hofgesellschaft verorteten Musizierens aus, das der Musikausübung im Kontext der Liturgie und zu öffentlich-repräsentativen Anlässen gegenübertrat, spezifischen musikalischen Anforderungen unterlag (insbesondere klangliche Dezenz, vorzugsweise solistische Besetzung, höherer technischer Anspruch) und mit der Vorstellung künstlerisch-ästhetischer wie sozialer Besonderheit verbunden war. Seit der 2. Hälfte des 16. Jh.s wurde auf diesen Bereich der Terminus „Kammer“ zur Anwendung gebracht, der das in der Umgebung des Fürsten angesiedelte, mit dessen „Privatleben“ vielfach verschränkte, Unterhaltung, Zeremoniell wie Herrschaftsausübung umfassende Geschehen bei Hofe meinte. Insbesondere in Quellen zu den habsburgischen Hofhaltungen des späteren 16. Jh.s ist die Einbürgerung der Rede von Musik „in der Camer“ o. ä. und die Ausbildung eines eigenen Status von (offenbar besonders qualifizierten) „Kammermusikern“ deutlich greifbar.

Sodann drang im 16. Jh. aus der Rhetorik als der damaligen musiktheoretischen Leitdisziplin das Konzept des Stils in den auf Musik bezogenen Diskurs ein und gewann in Folge der Innovationen der Jahre um 1600 besondere Aktualität. Die nun erreichte Pluralität der Satzarten und die (durch Etablierung der Oper bzw. eines eigenen Opernbetriebs nochmals erweiterte) Differenzierung von Aufführungs- bzw. Funktionsbereichen führte in der Musiktheorie zu Klassifikationen, die im 17. Jh. darauf ausgerichtet waren, die gesamte Musik gleichsam restlos in Stilkategorien einzuteilen, im 18. Jh. dann unter Verzicht auf lückenlose Systembildung und Vollständigkeit die Form (demonstrativer) Auflistungen von Stilarten annahmen. Als Unterscheidungskriterium diente (in teilweise komplexer Überlagerung bzw. Wechselwirkung) die Bewegungs- oder Satzart, die Gattung, die nationale Zuschreibung, in erster Linie aber der institutionelle Ort bzw. die Funktion. Nachdem schon Claudio Monteverdi in der Vorrede zu seinem K. Ferdinand III. gewidmeten 8. Madrigalbuch 1638 drei Arten der (ihrerseits der Kirchenmusik gegenübergestellten) Hofmusik erwähnt hatte (da teatro, da camera und da ballo) führte Marco Scacchi (nach 1646) die „klassische“ Dreiteilung in Kirchen-, Kammer- und Theaterstil (stilus ecclesiasticus, cubicularis und scenicus seu theatralis) ein. Dieses Schema wurde in der Folge von zahlreichen Autoren (u. a. A. Kircher 1650, Angelo Berardi 1681, Johann Mattheson 1717 und 1739, D. G. Türk 1789) aufgegriffen, wenngleich teilweise je anders erläutert oder konkretisiert. Kircher 1650 etwa definiert die einzelnen Stile nicht in erster Linie anhand ihrer funktionalen Bestimmung, sondern – unter Rückgriff auf eine wesentliche Dimension des rhetorischen Stilbegriffs – nach ihrer jeweiligen Affektwirkung. J. J. Fux hebt 1725 vom Kirchenstil, auf den seine Ausführungen zentriert sind, den im Überbegriff „weltlich“ zusammengefassten Kammer- und Theaterstil ab, der im Gegensatz zum Kirchenstil auf die Erzeugung einer Vielfalt von Affekten zielen würde. Auffällig ist, dass im Laufe des 18. Jh.s als Kennzeichen des K.s die besondere Subtilität, Artifizialität, „Ausarbeitung“ usw. immer häufiger explizit gemacht bzw. akzentuiert wird.

Dem Begriff K. wurden der allgemeinen musikhistorischen Entwicklung entsprechend im Laufe der Zeit verschiedene Gattungen bzw. Musizierformen subsumiert. Anfänglich bezog ihn die Musiktheorie lediglich auf Genres der Vokalmusik; dem entspricht, dass der Zusatz „da camera“ in Werk- oder Sammlungstiteln zunächst im vokalen Bereich auftrat (erstmals bei G. Valentini 1621). Als Folge der immer reicheren Entfaltung der Instrumentalmusik konnten sich in der 2. Hälfte des 17. Jh.s neben diversen vokalen Formen (wie insbesondere der Kammerkantate) solche der instrumentalen Ensemblemusik als fester Teil des dem K. zugeordneten Gattungsbereichs etablieren. Konsequenterweise nennt Mattheson 1739 als Subkategorie des K.s den „Instrument-Styl“, dem er Gattungen wie die Kammersonate, das Concerto grosso (Konzert) und die Suite zuordnet. Im Gefolge davon wurde der Begriff K. im 18. Jh. neben der gesamten weltlichen Vokal- und Instrumentalmusik außerhalb von Kirche und Theater verwendet.

Die Klassifikation in die drei Funktionsstile bzw. der Begriff K. hielt sich bis in das späte 18. Jh. in Musikschrifttum und allgemeinem Sprachgebrauch (einschlägige Äußerungen sind etwa von J. Haydn überliefert), bei einzelnen Autoren wirkt dies bis in das frühe 19. Jh. nach (H. Chr. Koch 1802). Allerdings entzog die Verbürgerlichung von Gesellschaft und Kultur (bürgerliche Musikkultur) der an den Verhältnissen des ancien régime orientierten Lehre von den Funktionsstilen nach und nach den Boden. Diese sozio-kulturelle Veränderung und die Ende des 18. Jh.s erreichte prinzipielle Trennung von orchestral und solistisch besetzter Instrumentalmusik hatte in der 1. Hälfte des 19. Jh.s die Ausbildung des modernen Begriffs von Kammermusik zur Folge, in dessen Bestimmungsmerkmalen (wie Intimität, musikalische Subtilität, besonderer ästhetischer Wert) freilich Aspekte der Kategorie K. weitergeführt wurden.


Literatur
MGG 4 (1996) [Kammermusik] u. 8 (1998) [Stil]; E. Reimer in HmT [Kammermusik] 1971; E. Katz, Die musikalischen Stilbegriffe des 17. Jh.s 1926; F. A. Gallo et al., Italienische Musiktheorie im 16. und 17. Jh. 1989.

Autor*innen
Markus Grassl
Letzte inhaltliche Änderung
25.4.2003
Empfohlene Zitierweise
Markus Grassl, Art. „Kammerstil“, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 25.4.2003, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d3a3
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