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Hitlerjugend
NS-Jugendbewegung. Im Mai 1926 spaltete sich eine Gruppe von der österreichischen  Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterjugend ab und nannte sich H., so wie die im selben Jahr in Deutschland offiziell gegründete Gruppierung. Sie bekannte sich zum Führerprinzip und lehnte die noch vorhandenen demokratischen Formen ihrer vormaligen Gruppierung ab. Der Blick sollte nach Deutschland gerichtet sein. In Deutschland wurde die H. 1936 zur Staatsjugend, der nach dem Anschluss Österreichs 1938 auch die österreichische Gruppierung zugeführt wurde. Seit 1939 war die Mitgliedschaft für alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren verpflichtend. Die H. gliederte sich in die Mädchengruppen Deutsche Jungmädel (10–14 Jahre) und Bund Deutscher Mädel (BDM) (14–18 Jahre) sowie in die Organisationen für Burschen: Deutsches Jungvolk (10–14 Jahre) und H. (14–18 Jahre).

Wie für die anderen Parteijugendverbände war für die deutsch-nationalen und nationalsozialistischen bis in die Zwischenkriegszeit das an Erwachsenenvereinigungen orientierte Vereinsleben typisch. Lieder dienten als gruppeneinigendes Mittel, zur Geselligkeit und als Ausdruck der Gesinnung. Scheinbar harmlose Angebote wie Theater- und Konzertbesuche, Musikkurse, Tanz- und Gesangsgruppen dienten gleichzeitig als Werbemittel, beruhigten skeptische Eltern und ermöglichten, über unterschiedliche Interessensgebiete Zugang zu den Jugendlichen zu bekommen. Außerdem konnte man durch diese Aktivitäten auch die Freizeit innerhalb der H. kontrollieren. In den 1920er Jahren wurden Formen des Wandervogels wie Grenzlandfahrten, Mysterienspiele, Kammermusik und Liedgut aufgenommen. Besonders stark ist dies bei der aus einer Salzburger nationalsozialistischen Parteijugendgruppe hervorgegangenen Schilljugend bemerkbar. Den Mitgliedern des BDM bot man mit Fahrten, Lagern, Heimabenden, Singkursen und Lautenkursen Möglichkeiten, sich im Sinne des neuen Frauenbildes zu entwickeln, während die H. immer stärker militant erzogen wurde. Dies ist auch in der Auswahl der Instrumente bis in die 1940er Jahre zu bemerken. Während Mädchen weiterhin die für die Jugendbewegung typischen Instrumente wie Blockflöte und Saitenistrumente spielten, sind bei den Burschen Trommeln und Blechblasinstrumente beliebt. Bei den Kinderorganisationen Jungmädel und Deutsches Jungvolk wollte man zunächst ein Gemeinschaftsgefühl durch gemeinsames Singen, Musizieren, Spielen und Wandern aufkommen lassen und erst allmählich mit politischer Bildung beginnen.

Zur Zeit des Verbots der H. (1933–38) fanden die nun Illegalen im vom Staat geförderten Österreichischen Jungvolk und in scheinbar unpolitischen Organisationen wie Wandervogel, Pfadfinder (s. Abb.), deutschen Turnerbünden, aber auch bei Volkstanzgruppen Unterschlupf. Die Beziehung zu Vertretern der österreichischen Volksliedbewegung reichte bis in die Anfangsphase dieser Jugendgruppen zurück. Mit Volkstumspflege zeigte man den Insidern ein Bekenntnis zum verbotenen Nationalsozialismus, während die Vertreter des Austrofaschismus, die diese Kulturpflege als Teil der vaterländischen Erziehung sahen, wenig gegen diese Tätigkeiten unternehmen konnten.

Die H. erfand keine neuen Kulturformen, sondern gestaltete Bewährtes und Brauchbares für ihre Zwecke um. Die Vorstellung, dass gemeinsames Singen und Musizieren ein wesentlicher Beitrag zur Bildung einer Volksgemeinschaft sei, da sich der Einzelne in das Ganze einfügen müsse, war auch schon in der Jugendbewegung ausformuliert. Musikformationen, wie die der Jugendmusikbewegung oder Chöre, wie die Wiener Sängerknaben wurden der H. unterstellt. Im Repertoire der H. finden sich Lieder des Wandervogels sowie Lieder von katholischen und sozialistischen Gruppen. Auch das Volkslied wurde weiterhin als besonders geeignet für eine Gemeinschaftsbildung angesehen. Eindeutige Beziehungen zur nationalsozialistischen Ideologie hatten nur etwa 20 % der Gesänge, SA-Kampflieder waren kaum vorhanden. Bei vielen Liedern wurde lediglich der Text verändert. Auch bei der Bekämpfung von „musikalischen Feindbildern“ stößt man auf bekannte Aussagen aus der Zeit der Jugendbewegung, v. a. wenn es um Musik geht, die man damals als „Jazz“ bezeichnete.

Der Musikreferent (1935–1940) der Reichsjugendführung (RJF), Wolfgang Stumme, beschrieb drei Aufgabenbereiche der Musikerziehung in der H.: Verbreitung des nationalsozialistischen Liedgutes bei allen Jugendlichen; Einbindung besonders musikinteressierter Kinder und Jugendlicher in Musikgruppen wie Spielscharen, Chören, Musikzügen (Fanfaren- und Spielmannszügen und Bläsereinheiten), was eine Kontrolle und gleichzeitig einen Vorrat an Musikgruppen für den propagandistischen Einsatz bei NS-Veranstaltungen bot; eine musikalische Bildung im Sinne des Nationalsozialismus, was etwa bei entsprechend gestalteten Musikfeiern, Schulungswochen und Konzertbesuchen geschah.

Von zentraler Stelle (RJF) steuerte man die Musikarbeit, wählte die Mitarbeiter und Musikschaffenden aus und bestimmte das Repertoire. Über die bis 1943 im Verlag Kallmeyer erschienen Musikblätter und Liederblätter der H. wurden Chöre und Musikgruppen mit Notenmaterial versorgt, die von regionalen Veröffentlichungen wie z. B. ein Steirisches Musikblatt ergänzt werden konnten.

Da diese Art der Musikpolitik einen großen Bedarf an musikkundigen Führern mit sich brachte, wurden entsprechende Ausbildungsstätten eingerichtet. Nach Berlin (1936) und Weimar (1937) gründete man in Graz eine Reichsmusikhochschule, wo in dreijährigen Lehrgängen „Volks- und Jugendmusikleiter“ ausgebildet wurden, um sie später als Jugendmusiklehrer am Reichssender, als Musiklehrer an H.-Führerschulen und in Adolf-Hitler-Schulen oder an den Musikschulen für Jugend und Volk einzusetzen. Die Musikschulen für Jugend und Volk waren in der H. verankert und daher auch auf die Bedürfnisse der H. ausgerichtet. In der 1938 gegründeten Musikschulen für Jugend und Volk in Wien gab es eine Zweigstelle für die H. unter der Leitung des H.-Gefolgschaftsführers G. Preinfalk. In der von C. Bresgen aufgebauten Musikschule für Jugend und Volk in Salzburg wurden Fanfaren und Spielmannszüge der H. ausgebildet. Fritz Jöde, einer der wichtigsten Vertreter der Jugendmusikbewegung leitete dort Lehrgänge für H.-Singleiter. In der Planung der steirischen Musikschulen wurde darauf hingewiesen, dass dort nur Mitglieder der Organisationen der H. und der Deutschen Arbeitsfront unterrichtet werden dürfen.

Mit Fortdauer des Krieges wurde die musische Ausbildung immer mehr zurückgedrängt. Die H. wurde für den Kriegsdienst gebraucht.


Literatur
H. Brenner, Musik als Waffe? Theorie und Praxis der politischen Musikverwendung, dargestellt am Beispiel der Steiermark 1938–1945, 1992; J. Gehmacher, Nationalsozialistische Jugendorganisationen in Österreich. Eine Untersuchung zur Bedeutung des Geschlechts in der Politik, Diss. Wien 1992; P. Gugler, Bund Deutscher Mädchen in Österreich – Erziehung zwischen Tradition und Modernisierung? Dipl.arb. Graz 1997; U. Günther in Hb. der Musikpädagogik 1 (1986); G. Kerschbaumer, Faszination Drittes Reich. Kunst und Alltag der Kulturmetropole Salzburg [1988]; R. Klopffleisch, Lieder der H. 1995; E. Krieck, Nationalpolitische Erziehung 1939; M. Niederbichler, Die Erziehung der Jugendlichen im Nationalsozialismus im Rahmen der H. unter besonderer Berücksichtigung der H. in Österreich, Dipl.arb. Wien 1988; F. K. Prieberg, Musik im NS-Staat 1982.

Autor*innen
Anita Mayer-Hirzberger
Letzte inhaltliche Änderung
5.4.2023
Empfohlene Zitierweise
Anita Mayer-Hirzberger, Art. „Hitlerjugend“, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 5.4.2023, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x00027647
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.

MEDIEN
Wiener Bilder, 6.8.1933, 1 („Jamboree der Pfadfinder“)© ANNO/ÖNB

DOI
10.1553/0x00027647
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