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Geistliche Musik
Der Terminus G. M. begegnet vermutlich zum ersten Mal 1614 im Titel (De Musica Sacra et Ecclesiastica – Von der Geistlichen und Kirchen-Musik) zu Bd. 1 des Syntagma Musicum von Michael Praetorius; er ist hier noch funktional zu verstehen: Musik mit geistlich-religiöser Bestimmung. Nachdem gegen Ende des 18. Jh.s funktionale Bindungen von Kompositionen zunehmend obsolet wurden, entspricht die Verwendung des Begriffs G. M. dem Versuch, musikalische Werke bestimmten Kategorien zuzuordnen. G. M. steht der sog. weltlichen Musik gegenüber: das Oratorium der Oper, Motette dem Madrigal usw. (Gattung).

Über die Musica Sacra (liturgische Musik im strengen Sinn) hinaus umfasst G. M. Werke der vokalen und instrumentalen Musik, die religiös geprägt sind. Im vokalen Bereich sind das Vertonungen von Bibel- und anderen geistlich-religiösen Texten (Lyrik und/oder Prosa), die nicht für die Liturgiefeier bestimmt sind; bei Instrumentalmusik ist die Zuordnung erheblich schwieriger. Komponisten, Musiker und Hörer treffen oft widersprüchliche Urteile.




Kirchliche Regeln waren zunächst lediglich ausschließend: Nichts Unreines/Laszives, nichts Theatralisches, nichts Profanes/Weltliches darf in der Kirche Verwendung finden (Johannes XXII. um 1320, das Konzil von Trient 1563, Benedikt XIV. 1749). Im Historismus wird versucht, die geistliche Qualität jeder Kunst mit bestimmten Stilen (Romanik, Gotik, stile ecclesiastico, stile antico) zu identifizieren. Pius X. gibt in seinem Motu proprio Tra le sollecitudini (1904) erstmals positive Bestimmungen: Heiligkeit, Güte der Form, Allgemeinheit. Das 2. Vatikanische Konzil (1963) verzichtet auf Festlegungen. Die Bischöfe Österreichs haben 1989 beschlossen, dass in Kirchenräumen nur G. M. aufgeführt werden darf.

Es ist nicht zu überhören, dass es Werke der G.n M. gibt, die ganz ungeistlich sind, andererseits aber solche der weltlichen Musik, die höchste geistliche Qualität aufweisen. Bei einigen Komponisten ist auf Grund ihrer Einstellung die Unterscheidung zwischen geistlichen und weltlichen Werken nicht möglich (A. Bruckner, A. Heiller, A. F. Kropfreiter, Avo Pärt). Die Festschreibung einer besonderen Kategorie G. M. birgt die Gefahr in sich, aller anderen Musik geistliche Bedeutung abzusprechen (Kirchenmusik).


Literatur
T. Georgiades, Sakral und Profan in der Musik 1960; H. B. Meyer/R. Pacik (Hg.), Dokumente zur Kirchenmusik 1981; Ph. Harnoncourt in O. Wessely (Hg.), [Kgr.-Ber.] Bruckner Linz 1985, 1988; H.-B. Meyer et al., Gottesdienst der Kirche. Hb. d. Liturgiewiss. 3 (1990), 41–248; Theolog. Realenzyklopädie (1994, Musik und Religion); Lex. f. Theologie u. Kirche 4 (1995); MGG 6 (1997, Musik in der Kirche).

Autor*innen
Philipp Harnoncourt
Letzte inhaltliche Änderung
25.4.2003
Empfohlene Zitierweise
Philipp Harnoncourt, Art. „Geistliche Musik‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 25.4.2003, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001ced9
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