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Vereine
Auf Dauer angelegte, vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Gruppe, die unter eigenem Namen und zu in Statuten definierten (hier besonders musikalischen) Zwecken gegründet, als juristische Person gilt. Aus dem Bedarf der raisonnierenden Öffentlichkeit der Aufklärung resultierend, waren V.e in der Habsburgermonarchie besonders ab der Gewährung der Verfassung mit dem V.s-Recht 1867 wesentlich für die Entwicklung urbanen Kulturbetriebs. Sie fungierten im städtischen Musikleben als Veranstalter, Ausbilder und Aufführende, d. h. als Vorläufer von Konzertagenturen, institutionalisierter Musikausbildung und Berufs-Ensembles.

Auch in der architektonischen Gestaltung des öffentlichen Raumes hinterließen V.e ihre Spuren, indem sie bei Grundsteinlegung und Eröffnung von Institutionen kultureller Repräsentation sowie an öffentlichen Orten auftraten und als Gipfelpunkt einer Integration in den öffentlichen Kulturbetrieb selbst V.s-Häuser errichteten. Weitere Marksteine sind Denkmäler und Gedenktafeln (Gedächtnis), die als zu bestimmten Jubiläen und Anlässen genutzte Orte regelmäßiger Heldenverehrung in ritueller Form fungieren. Auch das weltliche Gegenstück zur Prozession, der unter allgemeiner öffentlicher Aufmerksamkeit abgehaltene Aufmarsch von V.en („Festzug“) durch die Stadt gehört zu ihrer „Eroberung des öffentlichen Raumes“.

Im V.s-Leben entwickelte die aus vielfältigen sozialen, ethnischen, religiösen Gruppierungen zusammengesetzte Bevölkerung Möglichkeiten zur Heimatfindung, indem Plätze und Orte im öffentlichen Raum definiert, Heroen installiert, Denkmäler errichtet, Rituale der Verehrung entwickelt und mythische Traditionen beschrieben wurden. Gemeinschaft und Ausgrenzung (national, sozial) wurden so gelebt, wobei die Identitätsstiftung durch Musik auch durch ein spezifisches Repertoire (z. B. sog. Nationalstil) befördert werden sollte, das sich ergänzend zum in den großen Musikvereinen eingebürgerten und auch von reisenden Virtuosen in (häufig auf Initiative von V.en veranstalteten) Konzerten präsentierten klassisch-romantischen Standardrepertoire entwickelte.

Im Zusammenhang regional übergreifender Gemeinschaft spielten musikalische Aktivitäten für den Kontakt ethnisch-national bestimmter V.e öfter als in anderen Bereichen die wesentliche Rolle zur Bildung sog. „imagined communities“: Zwar führten von allen Teilen der Monarchie wichtige Fäden nach Wien, wo das Zentrum der Macht lag, daneben aber bildete sich insbesondere unter Ländern mit einer Mehrheit slawischer Bevölkerung ein von Wien unabhängiges Netz, das eine große politische Kraft darstellte und als gemeinsames Ziel durch Kultur eine Art von Selbstbestimmung für nicht-deutsche Völker erzielen wollte. Dieser Kulturtransfer dokumentiert sich in den Repertoires der Chöre, in der Suche nach organisatorischer Hilfe und Vorbildern, im Engagement von Solisten und Lehrern (Prag als Metropole dieses Netzes), v. a. aber im direkten Kontakt der in all den Städten bestehenden Kultur-V.e (Kolo, Sokol) bei gegenseitigen Besuchen und gemeinsamen Feiern anlässlich von V.s-Jubiläen oder zu Ehren nationaler Heroen (auch in der Metropole Wien).

Wesentliches Element des V.s-Lebens in allen Bevölkerungsschichten ist die Definition kultureller Werte, wobei die sog. musikalische Hochkultur unangefochten als universal gültige Ikone verehrt wurde: Gemeinsame Feiern erforderten auch die gemeinsame Kenntnis musikalischer Werke, was einerseits im klassischen Erbe (W. A. Mozart) als selbstverständlicher Teil musikalischer (Aus-)Bildung vorhanden war, andererseits und von zunehmender Bedeutung in den in gemeinsamen Liederbüchern verbreiteten Bearbeitungen von Volksmusik sowie im Nationalstil. Im V. beförderte Musik war durch ihre Faktur, ihr Klangbild, ebenso wie durch die Anlässe ihrer Rezeption ein wirksames Medium emotionaler Bindung an eine Gemeinschaft, die für den Einzelnen nicht immer mit den von Beruf oder Wohnadresse vorgegebenen Gruppenzugehörigkeiten ident war, sondern in manchen Fällen der realen Suche nach Heimat auf ideelle Weise genügen wollte.

Gegen Ende des 19. Jh.s veränderte sich die Konzertpraxis (es verschwanden die geselligen Aktivitäten, Auftritte im Freien verloren ihren Konzertcharakter) und auch die Programmtypen veränderten sich: Akademien aller Art und Musikabende mit Deklamationen blieben kleinen V.en vorbehalten, für die repräsentativen V.e entstanden im Prozess der Spezialisierung von Unterhaltungs- und Bildungsanspruch neue Konventionen (Trennung von Kammer- und Orchestermusik, Normierung von Programmen), bis schließlich eine Konzertsaison als Reihe von Abonnementkonzerten gestaltet werden konnte.

Die Darstellung der im weitesten Sinn von V.en organisierten, beeinflussten oder durchgeführten musikalischen Aktivitäten berührt mit dem Feld der Politik auch jenes der Wirtschaft, sie sind auch als Institutionen populärer Kultur vor dem Auftauchen audiovisueller Massenmedien (Zeitungen, Zeitschriften; Medien) zu begreifen, deren Aktivitäten eine der Wurzeln für die Entwicklung von Kulturindustrie in der Konsumgesellschaft von heute (2006) bildet. Außerdem spielen neben dem institutionellen Bereich noch immer V.e als Organisationsformen von Geselligkeit unter Hinzuziehung von Musikpflege eine Rolle (Gesangverein, Orchesterverein, Männergesang, Arbeiter-Musikbewegung), v. a. auch im ländlichen Raum und im Hinblick auf die Organisationen der österreichischen Blasmusik (vgl. Blasmusikverband).

Ein Beispiel für die Fülle derartiger V.e und ihrer Tätigkeiten ist exemplarisch an Graz zu sehen.


Literatur
MGÖ 2–3 (1995); R. Flotzinger in F. Kadrnoska (Hg.), Aufbruch u. Untergang. Österr. Kultur zw. 1918 u. 1938, 1981; C. Szabó-Knotik in P. Stachel/C. Szabó-Knotik (Hg.), Urbane Kulturen in Zentraleuropa um 1900, 2004.

Autor*innen
Cornelia Szabó-Knotik
Letzte inhaltliche Änderung
15.5.2006
Empfohlene Zitierweise
Cornelia Szabó-Knotik, Art. „Vereine‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 15.5.2006, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001e586
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