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Österreich/österreichisch
Bundesstaat in Mitteleuropa, Hauptstadt Wien. (I) Als die Babenberger 976 die Herrschaft der Mark an der Donau übernahmen, die 996 erstmals mit dem Namen „Ostarrichi“ bezeichnet wurde, umfasste dieses Gebiet nur einen kleinen Teil des Donautales rund um Melk. Im Laufe des Hochmittelalters (Mittelalter) dehnte sich das babenbergische Herrschaftsgebiet etwa auf die Größe des heutigen Niederösterreich aus und war seit dem Privilegium minus 1056 ein Herzogtum, das durch Landesausbau des Adels (Hochfreie und Ministeriale) und der Klöster (v. a. Benediktiner und Zisterzienser) kultiviert wurde. 1192 kamen durch die Beerbung der steirischen Otakare auch die Steiermark und Oberösterreich in den Besitz der Babenberger. 1246 starb die Familie im Mannesstamme aus und nach einem kurzen Zwischenspiel unter dem böhmischen König Přemysl Ottokar gelangten 1282 die Habsburger an die Macht, die (nach 1740 als Habsburg-Lothringer) bis zur Auflösung der Monarchie 1918 in Ö. herrschen sollten.

Bis zum Ende des Mittelalters erweiterten die Habsburger das babenbergische Erbe beträchtlich und gewannen Kärnten , Krain, Tirol und Teile Vorarlbergs dazu. Die feudale Struktur wurde im späten Mittelalter zunehmend brüchig, was zu bäuerlichen Aufständen (Höhepunkt 1525/26) und Fehden im Lande führte.

Nach dem Tod K. Maximilians I.erbte zunächst K. Karl V., der auch König von Spanien war, die Länder an der Donau, gab sie aber an seinen Bruder Ferdinand I. (Teilungsverträge von Worms 1521 und Brüssel 1522) ab, so entstanden zwei Linien des Hauses Habsburg in Ö. und Spanien (bis 1700).

Ferdinand I. heiratete die Schwester des ungarischen und böhmischen Kg.s Ludwig II. und als dieser 1526 in der Schlacht von Mohács/H fiel, erhob der Habsburger Erbansprüche auf Böhmen und Ungarn . Während er sich in Böhmen durchsetzen konnte, war die Lage in Ungarn, das dreigeteilt wurde, schwierig. Den größten Teil des Landes besetzten die Osmanen, die für fast zwei Jh.e – zwischen der ersten und der zweiten Wiener Türkenbelagerung 1529 und 1683 – eine große Gefahr für die ö.en Länder darstellten.

Auch die Reformation und die steigende Macht der adeligen Landstände sind Phänomene, die das 16. und beginnende 17. Jh. in Ö. charakterisierten, 1620 mit der Schlacht am Weißen Berg setzte eine radikale Rekatholisierung des Landes ein (Gegenreformation) und ein konfessioneller Absolutismus prägte sich aus. 1627 wurde Böhmen, 1687 Ungarn ein Erbkönigreich der Habsburger und mit der Pragmatischen Sanktion 1713 wurde die weibliche Erbfolge auch in diesen Länder verankert.

Mit dem Durchdringen der Aufklärung unter der Regierung Maria Theresias und ihrer beiden Söhne Joseph II. und Leopold II. 1740–90 wurden viele Reformen im Bereich der Staatsverwaltung, Steuereinhebung, Bildung und des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche durchgeführt, welche die Habsburgermonarchie modernisierten.

Die langen Auseinandersetzungen mit dem revolutionären und napoleonischen Frankreich nach der Französischen Revolution 1789 führten schließlich im Wiener Kongress 1815 zu einer Abrundung des habsburgischen Territoriums, das jetzt neben den ö.en, böhmischen und ungarischen Ländern auch Galizien, Lodomerien, die Bukowina, Lombardo-Venezien, Dalmatien und Istrien, sowie – indirekt – eine Reihe von italienischen Staaten unter habsburgischen Sekundogenituren umfasste.

Nach der kulturell fruchtbaren, aber politisch repressiven Zeit des Vormärz zeigte die Revolution 1848/49 im Kern die Probleme der Monarchie in ihrer letzten Phase auf: Industrialisierung und soziale Frage, Kampf um die politische Mitbestimmung weiterer Schichten und das immer dominanter werdende Nationalitätenproblem, an dem die Monarchie letztlich scheiterte. Nach Niederlagen in der deutschen und italienischen Frage wurde 1867 ein Ausgleich mit Ungarn zustande gebracht, der die ö.-ungarische Doppelmonarchie schuf. Seit diesem Jahr gab es auch eine gültige Verfassung und Parteien (zunächst die Liberalen, dann die Sozialdemokraten, Christlichsozialen und Deutschnationalen) bildeten sich. 1914 schlitterte die Habsburgermonarchie unter dem greisen K. Franz Joseph (1848–1916) in den Ersten Weltkrieg, an deren Ende ihre Auflösung und der Zerfall in sog. „Nationalstaaten“ stand.

Die deutschsprachigen Abgeordneten proklamierten am 12.11.1918 die Republik Deutsch-Ö., die den Zusammenschluss mit Deutschland, der von den Siegermächten verboten wurde, anstrebte. Der „Staat, den keiner wollte“ war wirtschaftlich schwach und politisch zerrissen. Die beiden großen Parteien waren nicht zur Zusammenarbeit bereit und besaßen jeweils radikal denkende Parteiarmeen. Die Christlichsozialen strebten nach der alleinigen Macht im Staate und erreichten sie nach der Ausschaltung des Parlaments 1933 sowie dem Bürgerkrieg (Februar 1934) und errichteten eine austrofaschistische Diktatur (Faschismus). Der Aufstieg Hitlers in Deutschland und seine aggressive Machtpolitik (Nationalsozialismus) war schließlich 1938 im Anschluss erfolgreich. Kulturell und menschlich waren die Jahre des Zweiten Weltkrieges (1939–45) nicht zuletzt mit der Vertreibung (Exil) und Vernichtung der Juden in Ö. eine gewaltige Katastrophe.

1945 wurde die Zweite Republik gegründet, die nach 10-jähriger Besatzung 1955 mit dem Staatsvertrag ihre Souveränität gewann. Die Zweite Republik stand im Zeichen wirtschaftlicher Prosperität („Wiederaufbau“) und der Zusammenarbeit der Parteien in unterschiedlichen Koalitionen und von den jeweiligen „Gegnern“ demokratisch akzeptierten Alleinregierungen (z. B. Ära Kreisky 1970–83). Nach 1986 (Waldheim-Affäre, Aufstieg Jörg Haiders) verschärfte sich allerdings das politische Klima im Lande. Der Fall des Eisernen Vorhanges 1989 veränderte die politische Situation Ö.s ebenso grundlegend wie der 1995 erfolgte Beitritt zur EU (samt Einführung der Euro-Währung 1999/2002).

(II) Stärker als in Bezug auf manch andere Länder also (wenn auch nicht mehr, als es für einen Historiker selbstverständlich sein sollte) ist im Falle Ö.s zu bedenken, was die Ausdrücke jeweils im Auge haben. Eine einfache Projektion der Jetztzeit in die Vergangenheit führte zu fatalen Fehlurteilen und -schlüssen. Geht das interessierte Fragen zunächst immer vom Verständnis der Gegenwart durch die fragenden Menschen aus, verändern sich Bedeutung der Worte Ö. bzw. ö. und der Umfang des damit in den Blick genommenen Gebiets ständig – nicht zuletzt für die Geschichtsbilder, die hinter den Beiträgen zum vorliegenden Lexikon stehen. Das ist schon für historisch gebildete Inländer oftmals schwierig zu verstehen oder gar kontrovers, um so mehr für Laien oder für Ausländer. Viele, wenn nicht die meisten Auseinandersetzungen (z. B. mit Bürgern des heutigen Deutschland oder der sog. Nachfolgestaaten der ehemaligen Monarchie) gehen entweder auf fehlende Berücksichtigung dieser Relativierung oder auf unterschiedliche, meist politisch geprägte Interpretationen der beiden auf einander bezogenen Ausdrücke Ö./ö. zurück. Dass aber Stadt und Land Salzburg hier auch für die Zeit vor 1805 zu berücksichtigen ist, hängt nicht nur mit dem genannten Interesse heutiger (2016) Leser zusammen, sondern auch mit der Tatsache, dass große Teile der in Rede stehenden Gebiete von Anfang an zum (Erz)bistum Salzburg gehör(t)en und von diesem wesentliche, auch musikalische Prägungen erfuhren.

Weitere damit zusammenhängende sprachliche und semantische Feinheiten, wie z. B. die Unterscheidung einer „ö.en Musikgeschichte“ oder „Musikgeschichte Ö.s“, sollen hier ausgespart bleiben. Wohl aber erhellt bereits aus den angedeuteten Schwierigkeiten, wie problematisch Versuche sein müssen, „charakteristisch ö.e“ Momente in der Geschichte im Allgemeinen und der Musik im Besonderen zu beschreiben. Solche sind v. a. in den 1920/30er Jahren angestellt worden, haben aber einerseits z. T. tiefere (also noch in die Monarchie zurück reichende) historische Wurzeln und sind andererseits auch später fallweise aufgegriffen worden. Dass dabei die Erfahrungen zweier Weltkriege (des Ersten, der zur endgültigen Zerschlagung der Monarchie führte, und des Zweiten, nach dem der Staat Ö. überhaupt erst wieder gegründet werden musste), eine Rolle spielen, liegt auf der Hand, erklärt aber keineswegs alles. Dahinter steht auch nicht allein der Topos (Klischee), dass Musik in Ö. bereits seit Jh.en eine besondere Rolle spiele (Musikland Österreich), sondern auch der Versuch vonseiten musikwissenschaftlicher Fachvertreter, sich in den Dienst der jeweils wünschenswerten Identitätsstiftung zu stellen, d. h. einerseits sich politisch zu instrumentalisieren und andererseits damit eine über das rein Wissenschaftliche hinaus gehende Relevanz des Faches zu demonstrieren. Das ist nicht eo ipso unberechtigt, denn immerhin ist Wissenschaft ein Teil der Gesellschaft und wird von dieser finanziert, hat sie stets die Beantwortung von (allgemein oder speziell interessierenden) Fragen im Auge und muss sie damit auch das Risiko eingehen, entweder überhaupt zu scheitern oder von späterer Forschung modifiziert und kritisiert zu werden. Tatsache ist, dass die herangezogenen Argumente unterschiedlich alt und wissenschaftlich haltbar sind, ja fallweise sogar in verschiedenen Richtungen gebraucht wurden. Ihre Tragfähigkeit ist selten länger als einige Generationen oder Jh.e, niemals allein und keinesfalls für die gesamte überschaubare Zeit (da man überhaupt von einem Ö. sprechen kann) gegeben. Im Wesentlichen handelt es sich um Begriffsfelder, die etwa wie folgt zusammengefasst werden könnten: Stammescharakter, Landschaft, Kulturverhältnisse, Gemüt(lichkeit) der Bewohner, Anziehungskraft auf (zumindest: Aufnahmefähigkeit für) auswärtige Einflüsse, Volksmusik, ambivalentes Naturell der Menschen, Bevorzugung parataktischer (d. h. additiv kumulierender, anstatt syntaktischer, hierarchisch strukturierter) Verfahren.

Bei gleichzeitig strenger und weiter Auslegung der besagten Jeweiligkeit würde eine Musikgeschichte Ö.s zeitweise viele weitere Gebiete, ja ganze Länder mit einzubeziehen haben, die im vorliegenden Lexikon gesondert und nur im Überblick dargestellt sind. Die Musikgeschichte jenes Staats, der seit 1918 (bzw. seit 1945 wieder) Ö. heißt, hier ein weiteres Mal zusammenzufassen, erübrigt sich angesichts vieler Versuche unterschiedlichen Umfangs und verschiedenster Ansprüche. Dafür sei eine Skizze auf einer anderen Abstraktionsebene gewagt: Bis zu den Anfängen Ö.s im engeren Sinn (Babenberger) und weit darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die hier betriebene Musik eine Rolle spielte und vergleichbares Aussehen hatte wie in den angrenzenden und sonstwie vergleichbaren Gebieten, gehorchten doch Austausch und Prägung (durch Kult, Wanderungen, Eroberungen usw.) denselben Mustern. Noch heute (2004) ist kein spezifisch ö.es Volkslied definierbar, sondern nur ein Anteil am alpenländischen, für das z. B. Sprachgrenzen nur wenig prägend sind. Gewisse überregional vereinheitlichende Wirkungen mag der mittelalterliche Kirchengesang ausgeübt haben: Die regionalen Varianten des Chorals waren offenbar geringfügiger, aber grundsätzlich vergleichbar dem, was im Volkslied als Aneignung (allenfalls sog. „Zersingen“) bezeichnet wird. Die Verbreitungsgrenzen von Aufzeichnungen sog. früher Mehrstimmigkeit (v. a. 13.–16. Jh.) entsprechen erwartungsgemäß völlig denen zwischen den Einflussbereichen der byzantinisch-orthodoxen und römisch-katholischen Kirche. Hinsichtlich neuer Aufzeichnungsweisen (Neumen-Formen, Notation auf Linien) sowie der (ebenfalls jeweils neuen) komponierten Musik scheint man im damaligen Erzbistum Salzburg lange Zeit vergleichsweise zurückhaltend eingestellt gewesen zu sein. Anschluss an die weiter im Westen Europas entwickelte sog. artifizielle Mehrstimmigkeit (13. Jh.) und auf dieser Basis fortschreitenden Komposition gewannen die (nicht zufällig seit dem späten 14. Jh. ausgebauten) bischöflichen und habsburgischen Hofkapellen sowie die großen Schulen (Stadtschule Wien, Univ. 1365) erst ab dem frühen 15. Jh. (Konstanz, Trienter Codices, St. Emmeram-Codex, Codex Leopold). Dass in den Hofkapellen bis ins frühe 17. Jh. sog. Niederländer (franko-flämische Musik) dominiert hätten und das „brabantisch singen“ im 16. Jh. sogar in die Klöster (Klosterkultur) eingedrungen sei, wurde allerdings oft überzeichnet. Es ist richtig, dass anfangs die kompositorischen Muster und noch längere Zeit große Teile des gepflegten Repertoires aus dem europäischen Nordwesten kamen sowie führende Positionen v. a. von auswärtigen Musikern eingenommen wurden. Doch ist auch zu bedenken, dass einerseits die heutige Klassifizierung von In- vs. Ausländern relativ jung ist und – zumal innerhalb des (sog. römisch-deutschen) Reiches – kaum eine den Nationalstaaten vergleichbare Basis gehabt hätte und dass andererseits solche Postenbesetzungen neben Qualitätskriterien nach einer Vielzahl von Gesichtspunkten (von Prestige über dynastische Rücksichten bis zu Sozial-Pragmatik und nicht zuletzt finanziellen) erfolgten. Jedenfalls sind offenbar nicht nur die Instrumentalisten, sondern durchaus auch Sänger ab der zweiten Ebene stets und nicht erst in jüngerer Zeit zunehmend „Deutsche“ gewesen. Nach der Ablösung der „Niederländer“ durch nunmehr ebenso modische „Italiener“ (am Grazer Hof bereits im späteren 16., in Wien ab dem frühen 17. Jh.) verhielt es sich über ein Jh. lang nicht grundsätzlich anders. Bemerkenswerter ist, dass derartige Auseinandersetzungen zunehmend an die Oberfläche treten (z. B. in der Biographie von J. J. Fux) und auch stilistisch greifbar werden (sog. gemischter „deutscher“ Stil zwischen italienischem und französischem bei Ge. Muffat und Fux ein halbes Jh. früher greifbar, als von Johann Joachim Quantz benannt). Das zeigt, wie auch die Künste an der zunehmenden sozio-politischen Differenzierung Europas ihren Anteil haben und dass sie sich keineswegs unabhängig „entwickeln“. Ob (und allenfalls: welche) Zusammenhänge mit den (gegenläufigen) Vereinheitlichungs- und Zentralisierungstendenzen der römischen Kirche seit dem Trienter Konzil bestehen, ist offen.

Hatten noch bei der Überwindung des musikalischen Barock ab etwa 1730 neben bodenständischen Traditionen v. a. neapolitanische Neuerungen ihren Anteil, scheint – neben den besonderen Qualitäten der Protagonisten J. Haydn und W. A. Mozart – gerade die Fähigkeit zur Synthetisierung verschiedener Ansätze anstelle von konsequenter Fortführung bloß einer (eigenen) Tradition die Eigenart der sog. Wiener klassischen Schule zu begründen. Erst in diesem Sinn kann sie (obwohl zudem mit politischer Begründung der Weimarer Klassik der deutschen Dichtung gegenübergestellt) als ein gewisser Höhepunkt der europäischen Kompositionsgeschichte gesehen werden. Es ist einerseits eine bestimmte (aufgeklärte) Affinität dazu sowie abermals außerordentliche Qualifizierung, die L. v. Beethoven dazu ermächtigte, daran unmittelbar anzuschließen (und daher von deutscher Seite mit Haydn und Mozart als mystifizierte Trias zu figurieren). Andererseits verwundert Fr. Schuberts Weg gewissermaßen an Beethoven vorbei nur wenig. Dass Wien bereits ab der Wende zum 19. Jh. als eine besondere Musikstadt bezeichnet und fallweise sogar über Paris gestellt wurde, entspricht anfangs einem durchaus naiven und erst in jüngerer Zeit eigentlich wertenden (zweifellos politischen) Denkmechanismus ohne besondere empirische Stütze.

War die Barockzeit einerseits noch eindeutig höfisch und in besonderer Weise vom Theater (Oper), andererseits von der Kirchenmusik (zugleich im Aufwand gesteigert und quantitativ verbreitert; Kirchentrio, Landmesse) geprägt, trat in der Folgezeit v. a. die Instrumental- und Tanzmusik (Deutscher Tanz, Countrydance) in den Vordergrund, abermals gewissermaßen auf Tiefe und Breite in gleichem Maße zielend. Auch das korrespondiert mit dem sozialpolitischen Wandel im Zuge der Aufklärung im Allgemeinen und dem Entstehen einer bürgerlichen Musikkultur im Besonderen (Musikverein). Zum aufwändigen instrumentalen bzw. vokal-instrumentalen Schwerpunkt (Oratorium) traten im Biedermeier einerseits die kleinen Formen (Klavierlied, Klaviermusik) und andererseits die Stilisierung der Tanzmusik auf allen Ebenen (Ländler, Walzer). Auch in dieser Hinsicht finden (nunmehr in engerem Sinne ö.e Musiker rasch internationale Anerkennung. Charakteristischerweise aber blieb die Oper v. a. in italienischen Händen, während auf anderen Gebieten erstmals charakteristische Ausprägungen entstanden: der Symphonie (A. Bruckner, H. Rott, G. Mahler) und der Operette. Der Erfolg der Letzteren hängt mit der spezifischen, bereits seit dem frühen 18. Jh. von Parodie und Popularität getragenen Theatertradition (Ph. Hafner, J. J. F. v. Kurz, J. M. Menninger, J. Nestroy u. a.) zusammen; außerdem ist sie stets weniger kritisch als ihre franz. Vorbilder (J. Offenbach), aber viel kulinarischer. Die Moderne brachte innerhalb der Monarchie um 1900 gleich mehrere Neuansätze hervor: einzelne sind durchaus national geprägt (z. B. der ungarische von Béla Bartók und Zoltán Kodály, der mährische L. Janáčeks; Nationalstil), andere (wegen des Fehlens eines Grundes für diese Stoßrichtung) keineswegs (der Zweiten Wiener Schule um A. Schönberg ebenso wie der von J. M. Hauer u. a.).

Die politische Neuordnung nach 1918 zwang Künstler zu schwierigen Entscheidungen: sie konnten auf die nun zwangsläufig „Ausland“ bedeutenden „Märkte“ kaum verzichten (Neue Sachlichkeit), mussten sich im Inland allenfalls gegen Ausgrenzung durch die zunehmend anti-modern agierende Erste Republik wehren und sich für oder gegen die besondere Vereinnahmung in deren Identifizierungs-Kampagne entscheiden, wenn sie nicht ins Exil gedrängt wurden. In dieser Hinsicht brachte 1945 für sie eine mehrfache „Befreiung“. Der Nachholbedarf vorübergehend verfemter Musik(arten) ließ sich relativ rasch befriedigen und die sich für eine jüngere Generation an Komponisten stellende Frage nach möglichen Vorbildern war meist ebenso leicht beantwortet: Interesse für alles Unbekannte, ob ganz oder nicht mehr ganz so neu, aber selten einseitige oder gar kämpferische Entscheidung für bloß eine bestimmte Richtung. So kam es, dass die musikalische Postmoderne in Ö. früher als anderswo zu diagnostizieren ist. Das scheint überhaupt der entscheidende Punkt zu sein: Der skizzierte Überblick lässt die sog. Entwicklung als zunehmende Differenzierungsprozesse erscheinen, die jedoch stets erst im Nachhinein als solche zu erkennen und mit anderen Phänomenen der Geschichte in Beziehung gesetzt werden können (Bundeshymne).


Literatur
H. Wolfram (Hg.) Österr. Gesch., 14 Bde. 1994–2004; K. Vocelka, Gesch. Ö.s. Kultur–Gesellschaft–Politik 2002; R. Plaschka et al. (Hg.), Was heißt Ö.? 1995; W. Kleindel, Ö. Chronik. Daten zur Gesch. und Kultur 1978. – MGG 7 (1997); MGÖ 1–3 (1995); R. Flotzinger in Ch. Brünner/H. Konrad (Hg.), Die Univ. und 1938, 1989; R. Flotzinger in U. Prinz (Hg.), Europas Musikgesch. Grenzen und Öffnungen 1997; H. Kaufmann in H. Kaufmann (Hg.), Fingerübungen 1970, 24–43.

Autor*innen
Karl Vocelka
Rudolf Flotzinger
Letzte inhaltliche Änderung
30.6.2004
Empfohlene Zitierweise
Karl Vocelka/Rudolf Flotzinger, Art. „Österreich/österreichisch‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 30.6.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x00025504
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.


DOI
10.1553/0x00025504
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