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Musikunterricht
Plan- und regelmäßige Weitergabe von musikalischem Wissen und Können, hier insbesondere die in Schulen vermittelte, die umgangssprachlich auch oft mit „Musikerziehung“ gemeint ist. Musik war seit dem frühen Mittelalter selbstverständlicher Bestandteil im Fächerkanon der Dom- und Klosterschulen. Der magister scholarum hatte nicht nur in den Wissenschaften zu unterweisen, sondern auch in den kirchlichen Künsten, worunter man Singen, Schreiben und Buchillustration verstand. Die Zugangsweise war praktisch und theoretisch. Neben dem Singen des Chorals stand die Lehre von den Tönen, Intervallen, den Kirchentonarten und der Rhythmik im Mittelpunkt. Als Grundlage diente De institutione musica von Boethius, das Monochord war als Demonstrationsinstrument verbreitet. An der Salzburger Domschule, einer weithin angesehenen Schule des frühen Mittelalters, wurden ab dem 3. Schuljahr die septem artes liberales gelehrt, vier Jahre Trivium, zwei Jahre Quadrivium (Arithmetik, Geometrie, Astronomie, Musiktheorie; 7. und 8. Schuljahr). Ziel des M.s war die mathematische Durchdringung der Musik. Dieser theoretische Zugang zur Musik wurde im 11./12. Jh. zugunsten einer rein praktischen Musiklehre, also einer Anleitung zum Singen (und Komponieren) zurückgedrängt. Da die Ordensregeln auch die Nonnen zu täglichem Chorgesang verpflichteten, wurden die Mädchen in den Nonnenklöstern nicht nur im Lesen, Schreiben und Handarbeiten, sondern auch im Gesang unterwiesen. Im Spätmittelalter war auch in den Pfarr- und Klosterschulen der M. mit der Lehre vom liturgischen Gesang gleichzusetzen. Es wurde jedoch nur noch jenes theoretische Wissen vermittelt, welches man zum Verständnis musikalischer Ausdrücke in der Bibel und zur Ausführung der geistlichen Gesänge benötigte.

Mit dem Ende des Mittelalters trat der theoretische Aspekt der Musik in den Hintergrund (symptomatisch erscheint, dass Mitte des 16. Jh.s Musiktheorie auch an der Artistenfakultät der Univ. Wien aus den dort gelehrten artes liberales ausschied). Doch die musikalische Praxis blieb als Singen selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichts an städtischen Latein-, Pfarr- und Kloster- sowie den sich ab 1500 durchsetzenden sog. deutschen Schulen. Deren Liedgut blieb religiös, an der Bürgerschule bei St. Stephan in Wien wurde der einstimmige liturgische Gesang (namentlich Hymnen und Responsorien) gepflegt mit dem Ziel, die für den Chor ausgewählten Knaben zur einwandfreien musikalischen Mitwirkung in den Vespern und Messen zu befähigen (1460).

Die Reformation wirkte insofern erneuernd auf den M., als nun die ganze Gemeinde in den Gesang einbezogen wurde und somit nicht einige wenige Chorknaben, sondern alle Schüler befähigt werden sollten, die deutschen geistlichen Lieder auch vierstimmig beim Gottesdienst zu singen. Da im Laufe des 16. Jh.s die meisten städtischen Schulen in den inner- und niederösterreichischen Ländern protestantischen Charakter annahmen, wurde dort in jener Zeit Gesang systematischer gepflegt als zuvor, eine Entwicklung, die allerdings mit der Gegenreformation wieder endete.

Die Verantwortung für das Primarschulwesen lag im 17. Jh. weiterhin bei der Kirche, der Pfarrer hatte einen Schulmeister zu bestellen und zu erhalten, welcher wiederum zum musikalischen Kirchendienst (Organist) verpflichtet war und auch Knaben, die sich für die Kirchenmusik eigneten (Sängerknaben), heranzubilden hatte. Daher wurden musikalische Fähigkeiten oft entscheidend für die Anstellung von Lehrern. Über die Kirchenmusik verbreitete sich auch die Kenntnis der neuen Kunstmusik von den Städten auf das Land. Diese Entwicklung gipfelte im 19. Jh. im sog. Dorfkonservatorium mit dem Lehrer als Vermittler musikalischer Bildung auf breitester Basis.

Im Sekundarbereich über Jh.e führend waren die den Stiftsschulen der alten Orden angeschlossenen Konvikte (u. a. Göttweig, Kremsmünster, Lilienfeld, Melk, St. Florian) mit einem teilweise beachtlichen musikalischen Angebot, das nicht nur den Sängerknaben offen stand. Z. B. begannen J. G. Albrechtsberger, F. X. Süßmayer, G. Hellmesberger d. Ä. oder A. Bruckner ihre musikalische Karriere als Stiftssängerknaben. Aufgrund des profunden M.s, den die Hofsängerknaben genossen – sie waren zunächst einem Kantor, später dem Hofkapellmeister persönlich unterstellt – gingen aber auch aus deren Reihen wichtige Musikerpersönlichkeiten hervor (z. B. J. Gallus, Fr. Schubert, F. Mottl, Cl. Krauss). Die Jesuiten betrachteten den M. v. a. unter dem Gesichtspunkt der praktischen Nutzung (Jesuitendrama). Die Piaristen schließlich brachten mit ihren Gymnasien (Horn 1657, Wien 1697) einen Schultyp, der als Vorläufer des modernen Gymnasiums betrachtet werden kann.

Neue Impulse erhielt die Schulmusik durch die Maria-Theresianische Schulreform (1774), welche u. a. danach strebte, den Chorgesang im kirchlichen Bereich neu zu beleben. Gesangsunterricht wurde in einem ausschließlich religiösen Kontext gesehen und war daher weiterhin eng mit dem Religionsunterricht gekoppelt (Verbesserte katechetische Gesänge, Wien 1779). Einen eigenen Unterrichtsgegenstand Gesang gab es nicht, auch nicht an der Normalschule der Provinzhauptstädte, einer dreijährigen Hauptschule, an welche ein zunächst drei Monate dauernder Kurs für die Lehrerausbildung angeschlossen war (1800). Um 1830 hat man in Salzburg den Kurs auf ein Jahr verlängert und in den sechs Monate dauernden Theorieteil Musik und Gesang integriert. In Wien konnten die Präparanden der Normalschule von St. Anna ab 1817 im Gesangskurs des eben gegründeten Konservatoriums der GdM hospitieren. Voraussetzung für den Besuch von St. Anna war eine bestandene musikalische Aufnahmeprüfung. Man war sich dort also bewusst, wie sehr die Qualität der Kirchenmusik von einer entsprechenden Unterweisung der zukünftigen Lehrer abhing. In Graz gab es ab 1828 eine Präparandenklasse an der MSch. des Musikvereins für Steiermark, ab 1832 auch am Konservatorium in Wien. Privatinitiativen führten vereinzelt zu einer starken Verbesserung der musikalischen Ausbildung künftiger Lehrer, z. B. die Gründung des mit St. Anna eng verbundenen Vereins zur Beförderung echter Kirchenmusik in Wien (1839), wo Gesang, Orgel, Generalbass und Streichinstrumente gelehrt wurden (ab 1851 zwei Jahrgänge als Reaktion auf die 1849 erfolgte Verlängerung des staatlichen Präparandenkurses auf zwei Jahre). Die traditionelle Verbindung von Schul- und kirchlichem Musikerdienst wurde 1857 noch in einem ministeriellen Erlass festgeschrieben.

In der Volksschule wurde der Unterrichtsgegenstand Singen 1855 verpflichtend eingeführt, eine Bestimmung, die allerdings in der Praxis oft ignoriert wurde. Das Reichsvolksschulgesetz von 1869 reihte Gesang unter die obligaten Lehrgegenstände, was auf die nun vierjährig geführten Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten zurückwirkte. Männliche Kandidaten hatten als künftige Kirchenmusiker und im Unterschied zu ihren Kolleginnen im Laufe ihrer Ausbildung 20 Wochenstunden Musik zu absolvieren (u. a. Gesang, Orgel und Violine; 1886). Dieses Ausmaß blieb bis zur Auflösung der Lehrerbildungsanstalten weitgehend gleich und wurde nach Einführung der Pädagogischen Akad.n (1967) erst 1985 (Verlängerung des Studiums auf sechs Semester) annähernd wieder erreicht.

Inhaltlich sollte an den Volksschulen ab dem Reichsvolksschulgesetz von 1869 neben den obligaten Kirchenliedern auch das Volkslied gepflegt und damit zur Belebung des patriotischen Gefühls beigetragen werden (1875/1883), allerdings ließ die Qualität des Gesangsunterrichts oft zu wünschen übrig. „Bodenständig“, vaterländisch und kirchlich sollte das Liedgut auch in der Ersten Republik sein, während 1939–45 auch und gerade bei den Sechs- bis Zehnjährigen das „völkisch Wertvolle“ des deutschen Volkslieds ganz im Mittelpunkt des nun Musik genannten Unterrichtsfaches stand. Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte man zum Namen Singen und zu den Richtlinien aus der Zeit vor dem Anschluss zurück, 1963 wurde das Fach an den Volksschulen in Musikerziehung umbenannt, zugleich eine patriotische Funktionalisierung des M.s endgültig aufgegeben.

Im Sekundarbereich gab es nur an den dreiklassigen Bürgerschulen (ab 1883, 6.–8. Schulstufe) verpflichtenden Gesangsunterricht, der jedoch selten von hoher Qualität war. Höhere Ansprüche stellte der M. an der Hauptschule, welche 1927 die Bürgerschule (Lehrplanverordnung 1928) ablöste. Hauptschullehrer hatten sich nach Absolvierung der Lehrerbildungsanstalt und Besuch weiterbildender Kurse durch eine weitere Prüfung zu qualifizieren, eine Bestimmung, die bis zur Einführung der sechssemestrigen Hauptschullehrerausbildung an den Pädagogischen Akad.n (1985) galt. Erstmals finden sich im Hauptschulgesetz von 1927 Ansätze zu einer modernen Musikerziehung, denn neben dem Singen, das sich aus dem Bannkreis des kirchlichen Liedgutes (zumindest bis 1934) löste, sind dort auch bewusstes Musikhören und Kenntnis über Leben und Schaffen großer Tondichter als Lehrziel für den Gesangsunterricht genannt. 1938–45 stand der M. ganz im Zeichen der NS-Ideologie (Nationalsozialismus). Danach aber schloss man an die Bestimmungen von 1928 an, welche über die Jahre hinweg inhaltlich ständig erweitert wurden.

Lange dauerte es, bis an den Gymnasien Musik in der Stundentafel verankert und für die Musiklehrerausbildung eine befriedigende Lösung gefunden wurde. 1871 wurde – nach einer schon zuvor etablierten öffentlichen Prüfung für Instrumental- und Gesangslehrer – eine weitere Prüfung eingeführt, die zum Unterricht von Gesang an Mittelschulen (Freifach) oder Lehrerbildungsanstalten befähigte (Staatsprüfung). An allgemeiner Schulbildung war bloß die Absolvierung der Bürgerschule Voraussetzung. Die kommissionelle Prüfung war jedoch durchaus anspruchsvoll, sowohl im Bereich der Musikkunde wie auch auf dem Instrument bzw. im Gesang. 1896 bot das Konservatorium der GdM in Wien erstmals Lehrerbildungskurse an (drei Semester), die zunächst zur Leitung von Privat-MSch.n für Klavier, Violine oder Gesang berechtigten, ab 1903 aber auch je nach Fach zum Gesangsunterricht an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten bzw. Klavier- oder Violinunterricht an Lehrerbildungsanstalten berechtigten. 1914 erhielt auch das Mozarteum Salzburg das Öffentlichkeitsrecht. Nach dem Krieg verfiel die Qualität der Lehrerbildungskurse. Als das Fach Gesang mit dem Mittelschulgesetz von 1927 endlich zum Pflichtgegenstand in den drei unteren Klassen der Mittelschule (heute Allgemeinbildende höhere Schule/AHS) erhoben wurde, bestand Handlungsbedarf. In Wien wurde das erste Ausbildungsinstitut für gymnasiale Musikerzieher eingerichtet: das Musikpädagogische Seminar (1929–33), ein vier Semester dauernder Lehrgang, der Musiklehrer für Klassen- und Einzelunterricht in einem gemeinsamen Kurs ausbildete. Die Musikkenntnisse wurden an der Akad. erworben (5. und 6. Jahrgang, Abschluss künstlerische Reifeprüfung in einem Hauptfach), die didaktische und allgemein pädagogische Schulung (Konzeption: Richard Meister) erfolgte am Seminar. 1933 wurden das Musikpädagogische Seminar und die Abteilung für Kirchenmusik an der Akad. unter dem Namen Abteilung für Kirchen- und Schulmusik zusammengeführt, wo man nun zwischen der Ausbildung von Schulmusikern und Instrumentallehrern differenzierte. Der Anschluss an Deutschland brachte 1938 nicht nur die Einführung von Musik als Pflichtfach in allen Klassen des Gymnasiums (5.–12. Schulstufe; nach 1945 etwas reduziert), sondern auch die Angleichung der Schulmusikerausbildung an die deutschen Bestimmungen, womit Musik als künstlerisch-wissenschaftliches Lehrfach mit den traditionellen Unterrichtsfächern am Gymnasium gleichgestellt war. Daraus ergab sich einerseits Matura als Voraussetzung für das Studium, andererseits die Koppelung des Schulmusikstudiums mit einem wissenschaftlichen Zweitfach. Diese Regelung wurde nach 1945 beibehalten und führte 1948 zur Anerkennung von Musikerziehung als Prüfungsfach in der Reifeprüfung (Matura). Inhaltlich wurde am Gymnasium der Lehrstoff nach 1945 ständig erweitert, v. a. um die Bereiche Musikhören und Musikkunde. Wichtige Unterrichtsziele wurden der reflektierte Umgang mit Musik sowie – ab den 1970er Jahren – die Entfaltung der musikalischen Kreativität der Jugendlichen.

Somit stellt sich der M. an den österreichischen Schulen der Gegenwart wie folgt dar (Stand 2003):

Volksschule (1.–4. Schulstufe): Der Unterricht wird von den Klassenlehrer/innen (Absolvent/innen der Pädagogischen Akad.n), nicht von Fachlehrern erteilt. In allen vier Klassen der Volksschule ist eine Stunde M. pro Woche vorgesehen. Intensiver ist der Unterricht in den Volksschulen und Volksschulklassen mit einem Musikschwerpunkt (zwei Typen: Wien bzw. andere Bundesländer). Nach dem Lehrplan von 1991 sollen Musizieren, Hör- und Bewegungserziehung sowie Kreativitätserziehung neben dem Singen (s. Abb.) gefördert werden.

Hauptschule (5.–8. Schulstufe): Musik wird von Abgängern der Pädagogischen Akad.n (Hauptschullehramt mit Spezialisierung auf zwei Fächer) unterrichtet. Insgesamt 7 Wochenstunden sind, soweit keine schulautonomen Regelungen bestehen, grundsätzlich vorgesehen. Der seit 2000/01 für Hauptschule und Unterstufe der AHS geltende Lehrplan schreibt vokales und instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören sowie den Erwerb von Grundwissen vor und betont weiters die persönlichskeitsentwickelnden Aspekte des M.s Auch aufgrund des Mangels an geprüften Fachkräften nutzen viele Hauptschulen die seit 1993 bestehende Möglichkeit autonomer Schwerpunktbildung auf Kosten der Musikerziehung.

Allgemeinbildende höhere Schule (AHS) (Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium, 5.–12. Schulstufe): Hier unterrichten Absolventinnen und Absolventen der Studienrichtung Musikerziehung der MUniv.en, in der Unterstufe (5.–8. Schulstufe) nach demselben Lehrplan und derselben Stundentafel wie ihre Kollegen an den Hauptschulen, aber unter günstigeren Bedingungen. In der Oberstufe (9.–12. Schulstufe) besteht der Pflichtgegenstand Musikerziehung nur in den beiden unteren Klassen (insgesamt 3 Wochenstunden), ab den 7. Klassen AHS (11. Schulstufe) ist zwischen Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung zu wählen. Allerdings erlaubt das seit 1989 bestehende Wahlpflichtfach-System den Schülerinnen und Schülern individuelle Schwerpunktbildungen im musikalischen Bereich. Musikalisch orientiert sind die Musikzweige der Gymnasien und Realgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung und die Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien (ORGs) für Studierende der Musik (d. s. zwei von mehreren Bedeutungen des landläufigen Ausdrucks „Musikgymnasium“) sowie die Oberstufenrealgymnasien mit Instrumentalunterricht. Im Schuljahr 2004/05 tritt voraussichtlich ein neuer Oberstufen-Lehrplan in Kraft, der die drei Bereiche Musikpraxis, Musikkunde und Musikrezeption vernetzt ins Zentrum stellt. An den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist, abgesehen von wenigen Ausnahmen (Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Humanberufliche Schulen mit Schwerpunkt Kulturtouristik), kein M. vorgesehen.

Grundsätzlich können an öffentlichen Schulen Chor, Spielmusik und Instrumentaler Gruppenunterricht angeboten werden. Allerdings hat aufgrund von Sparmaßnahmen (1995, 2003) eine massive Kürzung von Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Wahlpflichtgegenständen stattgefunden, sodass das Freifach Instrumentalunterricht an den AHS gänzlich in den Hintergrund gedrängt wurde. Aufgrund des vielfältigen außerschulischen Freizeitangebotes haben auch die unverbindlichen Übungen Chor und Spielmusik vielfach an Zustrom eingebüßt, v. a. in den Großstädten.

Im internationalen Vergleich ist die Situation des M.s in Österreich durchaus positiv zu sehen, auch wenn die Realisierung alter musikpädagogischer Forderungen (M. in allen Klassen aller Schultypen, ausreichende Zahl von Musikschulplätzen in allen Bundesländern) immer wieder von Sparmaßnahmen bedroht wird. Für die Zukunft wird entscheidend sein, wie flexibel M. auf die Veränderungen innerhalb der österreichischen Gesellschaft reagiert. Davon hängt ab, ob es gelingt, auch den nächsten Generationen einen Weg zu eröffnen, der ihnen ermöglicht, mit und durch Musik eine Vielfalt intensiver emotionaler und ästhetischer Erfahrungen zu machen und damit ihre lebensbereichernde Kraft in all ihren Erscheinungsformen zu entdecken.


Literatur
(Alphabetisch:) R. Böhm u. L. Heller in E. Breunlich (Hg.), Zur Gesch. der Abteilung Musikpädagogik 1947–1997. 50 Jahre Abteilung Musikpädagogik 1997; M. Dangl, Die musikpädagogische Erneuerungsbewegung in der österr. Volksschule im Rahmen der Schulreform seit 1920, Diss. Wien 1973; H. Engelbrecht, Gesch. des österr. Bildungswesens, 5 Bde. 1982–88; H. Fleischmann, Das Musikschulwesen in der Stadt Wien in der ersten Hälfte des XIX. Jh.s, Diss. Wien 1989; I. Glantschnig, Gesch. des Schulmusikunterrichtes in Österreich 1848–1918, Diss. Wien 1950; W. Gruhn, Gesch. der Musikerziehung 1993; M. Oebelsberger et al. (Hg.), [Fs.] J. Sulz 1996; M. Oebelsberger, Die Musik in der Lehrerausbildung Tirols von der Maria-Theresianischen Schulreform bis zum Reichsvolksschulgesetz (1774–1869), 1999; W. Pass (Hg.), [Fs.] E. Würzl 1996; U. Ramharter, Die Lehrerschaft im Dienste der Musik. Ein Studienbeitrag zum Musikunterricht in der Lehrerausbildung von der Maria Theresianischen Schulreform bis zum Ende der k. u. k. Monarchie unter besonderer Berücksichtigung der Normalschule zu St. Anna in Wien, Dipl.arb. Wien 2004; R. Schwarz, Stellung und Aufgabe der Musikerziehung in der österr. Lehrerbildung, Diss. Graz 1969; R. Seebauer in StMw 35 (1984) u. 36 (1985); Ch. Stöger, Kunst in der Schule. Studien zur Reformpädagogik in Österreich unter besonderer Berücksichtigung des M.es 2001; M. Teiner in AGMÖ 1947–1997, 1997; E. Tittel, Die Wr. MHsch. Vom Konservatorium der GdM zur staatlichen Akad. für Musik und darstellende Kunst 1967; B. Zeichen, Philosophische Hintergründe der schulischen Musikerziehung. Eine historisch-systematische Untersuchung, Diss. Klagenfurt 1993; Archiv der ÖAW (St. Anna, Akten).

Autor*innen
Gabriele Eder
Letzte inhaltliche Änderung
22.3.2022
Empfohlene Zitierweise
Gabriele Eder, Art. „Musikunterricht‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 22.3.2022, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001daa8
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.

MEDIEN
Johannes Wanke, Lernende Kinder, Mosaikwandbild (1954/55). Gemeindebau Aichholzgasse 57b (Wien XII)© Björn R. Tammen
© Björn R. Tammen

DOI
10.1553/0x0001daa8
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