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Musica reservata
Von lat. reservare = vorbehalten, Bezeichnung für eine „ungewöhnliche“ Musik im späten 16. und frühen 17. Jh. Dies macht bereits deutlich, dass es sich dabei um einen schwer fassbaren musikalischen Terminus handelt. Der Begriff wird erstmals von dem franko-flämischen Komponisten und Theoretiker Adrian Petit Coclico 1552 im Vorwort seines Compendium Musices und als Titel seiner Nürnberger Motettensammlung verwendet. 1555 preist Georg Seld (Brüssel) in einem Brief an Herzog Albrecht V. v. Bayern den späteren Kapellmeister am Wiener kaiserlichen Hof, Ph. de Monte, als „one alles widersprechen der pest Componist, der in dem ganzen Lande ist, furnemlich auf die new art und Musica reservata“. Was genau damit gemeint war, bleibt auch beim Studium der wenigen weiteren Belege unklar, die den Terminus innerhalb eines Zeitraums von knapp 70 Jahren überliefern. Unter den 15 sehr verschiedenartigen Quellenzeugnissen fehlen bedeutende Musiktheorien der Zeit. Festzustellen ist, dass insgesamt vier musikalische Aspekte berührt werden: musikalische Textausdeutung, Rhythmus, Chromatik und Aufführungspraxis mit Betonung des kammermusikalischen, exklusiven Charakters. Eine umfassende Definition, die über die oben gegebene Darstellung hinausgeht, ist aufgrund der diffusen Quellenlage nicht möglich („Reservata-Problem“).

Eine neue, österreichische Facette erhielt der Begriff M. r. durch ein Gesuch des Grazer Hofmusicus R. Ballestra an Erzhzg. Ferdinand. Darin bittet Ballestra 1611 um die finanzielle Unterstützung eines Druckes von „Musicalischen Symphonien vnd Harmonien, ausser [= nebst] Etlicher reservata“, der im selben Jahr unter dem Titel Sacrae Symphoniae in Venedig erschien. Der Inhalt der Sammlung lässt verschiedene Deutungen zu, welche Kompositionen als „Reservat-Stücke“ zu verstehen sind. Demnach bedeutete der Begriff entweder eine Aufführung durch Solisten mit Orgel-Continuo, oder verwies – wie H. Federhofer meint – auf eine achtstimmige, sehr kunstvoll gearbeitete, mehrtextige Huldigungsmotette In laudem Serenissimi Archiducis Ferdinandi. Letztere Interpretation stützt die These, dass darunter eine Bezeichnung für kunstvolle Musik verstanden wurde, die – ähnlich wie die musica secreta – für einen kleinen Kreis von Kennern oder Auftraggebern „reserviert“ war. 1967 vermutet Federhofer schließlich, dass der in seiner Bedeutung vielfach überschätzte Terminus in seiner Zeit bloß ein modisches Schlagwort war. Aus heutiger Sicht erscheint die Wortkombination M. r. als Begriffskonstrukt der Musikwissenschaft, die zum vieldiskutierten „Reservata-Problem“ hochstilisiert wurde.


Literatur
HmT 1976; MGG 6 (1997); Riemann 1967; H. Federhofer in Acta mus. 24 (1952).

Autor*innen
Andrea Lindmayr-Brandl
Letzte inhaltliche Änderung
14.3.2004
Empfohlene Zitierweise
Andrea Lindmayr-Brandl, Art. „Musica reservata‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 14.3.2004, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001da77
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