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Kirchenmusikvereine
Bezeichnung für (meist) nach bürgerlichem Recht gegründete Vereinigungen zur Förderung der Kirchenmusik in der Liturgie und in Konzerten und/oder zur Verwirklichung bestimmter Projekte wie Orgelbau, Anschaffung von Glocken, Herausgabe von Gesangbüchern etc. Der Vereinszweck wird durch Aufbringung der Mittel, durch Werbung von Sängern/Musikern/Interessenten, Werbung für Veranstaltungen u. a. Maßnahmen verwirklicht. Außer den vereinsrechtlich strukturierten Vereinen gibt es gelegentlich für bestimmte Projekte freie Organisationsformen wie „Proponentenkomitee“ oder „Kuratorium“.

Vereine, wie sie auf dem Gebiet des Deutschen Bundes zwischen dem Wiener Kongress und dem Revolutionsjahr 1848/49 als Liedertafeln und Liederkränze (Männerchöre), u. a. als Ersatz für die damals noch nicht zugelassenen politischen Parteien entstanden, waren im Metternichschen System als „Pest aus Deutschland“ unerwünscht. Erst 1843 konnte sich der Wiener Männergesang-Verein konstituieren. Anders war dies bei den K.n. Zweck ihrer Gründung war die Aufbringung von Geldmitteln zur Pflege der Kirchenmusik, die unter den josephinischen Reformen einen Niedergang erlitten hatte, u. a. mit bedrückenden sozialen Folgen für zahlreiche Musiker. Die Vereine waren Ausdruck eines neuen Selbstbewusstseins der Bürgerschaft (bürgerliche Musikkultur) auch gegenüber der Kirche, wobei die Aufbringung der Mittel und damit auch die Ausübung von Rechten im Verein, somit das Prinzip der Mitsprache jener, die eine Leistung erbrachten, sich weitgehend auf die wohlhabendere Bürgerschicht der Hausbesitzer und Gewerbetreibenden konzentrierte, nicht selten in Spannung zum Klerus bzw. zu kirchlichen Behörden. Der erste Wiener Kirchenmusikverein wurde 1823 in der Pfarre St. Laurenz am Schottenfeld gegründet, in der sich vorher schon karitative und Versicherungsvereine konstituiert hatten. In der Zeit bis 1848 entstanden in Wien insgesamt elf Vereine, in den folgenden Jahren weitere zwanzig. Zu den ältesten Vereinen außerhalb von Wien zählen u. a. der Dom-Musik-Verein in Salzburg (1840) sowie die K. in Halbturn/Bl (1840, damals Ungarn) und in Bludenz (1850). Die Gründungen in der 2. Hälfte des 19. Jh.s standen meist im Zusammenhang mit der Verbreitung des Cäcilianismus.

Zu den Vereinsaufgaben gehörten neben der Finanzierung der Kirchenmusik gelegentlich auch Orgelrenovierungen oder der Druck von Gesangbüchern. Vielfach bestand eine Zusammenarbeit mit anderen bürgerlichen Musikeinrichtungen und mit der kommunalen Verwaltung. Die Lokale für die Vereinstätigkeit waren nicht selten außerhalb der pfarrlichen Gebäude, sei es in Klöstern, in Räumen anderer Kulturträger oder auch der kommunalen Behörden, die in manchen Fällen finanzielle Unterstützungen gewährten. Eine besondere Blüte erlebten die K. in der Zeit der christlich-sozialen Regierung in Wien unter Karl Lueger. Bezeichnend ist, dass sie in einem Jahresbericht des 1827 gegründeten Kirchenmusikvereins zu St. Anna (ab 1835/40: Verein zur Beförderung echter Kirchenmusik, ab 1871: Wiener Cäcilien-Verein) zusammen mit Sparkassen, Pensionsinstituten, Versicherungsgesellschaften, Agrarvereinen und Musikkonservatorien genannt werden. Diese sind Ausdruck einer umfassenden Modernisierung Österreichs in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht (Moderne). Es gab Querverbindungen zu anderen Chorvereinigungen, Männergesangvereine wirkten an der Musik in Gottesdiensten mit oder traten in Konzerten und Unterhaltungsabenden zusammen mit K.n auf. Auch Frauen nahmen am Vereinsleben teil und trotz kaiserlicher Verbote auch an der Kirchenmusik. Der Anteil von Klerikern in den Vereinen war abgesehen von der jeweiligen Pfarrgeistlichkeit gering – im Unterschied zu den später gegründeten Cäcilienvereinen. Der Adel einerseits und Arbeiter andererseits waren in den Vereinen nur in geringerer Zahl vertreten und hatten kaum führende Funktionen inne. Die Mitgliederzahl der auf pfarrlicher Ebene organisierten Verbände belief sich auf etwa 100–130, im Unterschied zu regionalen katholischen (Laien-)Verbänden wie dem Severinus-Verein, der 1859 über 4.000 Mitglieder hatte.

Es gab zwei Arten der Mitgliedschaft: „Ausübende“ Mitglieder waren die Sänger und Musiker (unter ihnen Lehrer und Beamte) mit der Verpflichtung zur Teilnahme an den Proben, die „unterstützenden“ sorgten für die finanzielle Absicherung. In einigen Pfarren wurde versucht, die Oberstimmen statt mit Frauen weiterhin mit Sängerknaben zu besetzen. Stimmrechte hatten in der Regel nur die großjährigen Männer. In manchen Pfarren wurde der Regens chori als „artistischer Leiter“ vom Vereinsvorstand auf Grund öffentlicher Ausschreibung bestellt. Die von den Vereinen aufgebrachten Mittel bewegten sich um 1860 in der Größenordnung von fünf bis acht Jahreslöhnen eines Facharbeiters, der 1842 gegründete Wiener Chorregenten-Pensionsverein brachte etwa fünfmal soviel auf (Stand von 1861). Zu Anfang des 20. Jh.s lag der Wert der Mittel ungefähr auf der Hälfte.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit stand die Feier des Hochamts (Messe) an Sonn- und Feiertagen. Die Vereine waren jedoch kaum in der Lage, diese „Produktionen“ für jeden Sonntag zu finanzieren. Der Gesang zu den anderen Gottesdiensten an Wochentagen, zur Rorate in der Adventszeit, zu Vesper, Segenandachten, Frühmessen am Sonntagen und Begräbnissen wurde von einer kleinen Sängergruppe außerhalb des Vereins besorgt.

Im Repertoire der Vereine bzw. ihrer Chöre standen an erster Stelle Ordinariumskompositionen, deren Aufführung (z. B. in St. Karl, Wien IV) in den Zeitungen angekündigt wurden. Das stieß in kirchlichen Kreisen zum Teil auf Ablehnung. Neben dem Ordinarium gab es meist eine fanfarenartige Intrada mit Orgel, Trompeten und Pauken zu Beginn der Feier, eine ähnliche Musik nach dem gesungenen Evangelium. Am Ende des Gottesdienstes wurde die Intrada wiederholt. Versuche des späteren Leiters des Wiener St.-Ambrosius-Vereins Jos. Böhm, 1867 das Spielen von Märschen bei der Fronleichnamsprozession zu verhindern, endeten mit dem Verlust seines Postens. An Stelle des Proprium wurden „Einlagen“ musiziert, darunter „Bravourarien“, Soli für Violine, Flöte, später auch Flügelhorn, mit Melodien aus Opern sowie Arien oder auch weltliche Lieder mit einem unterlegten lateinischen Text. Neben den Messkompositionen der beiden Haydn, von W. A. Mozart und J. Preindl waren wegen der leichteren Ausführbarkeit Kompositionen für Chor und Orgel üblich, ohne den Vorrang der instrumentalbegleiteten Kirchenmusik in Frage zu stellen. Fr. Schuberts große Messen wurden bis auf den Verein St. Ulrich (Wien VII), bei dem sein Bruder Ferd. Schubert ein leitendes Mitglied war, vernachlässigt, während seine deutsche Messe allgemein verbreitet war. Die meisten Vereine Wiens widersetzten sich den Bestrebungen des strengen Cäcilianismus, der die Kompositionen der Wiener Klassiker als der Liturgie nicht entsprechend qualifizierte. Die Wiener Chorregenten beschlossen 1880 ausdrücklich die weitere Verwendung von Instrumenten, nicht zuletzt auch zur Erhaltung der Arbeitsplätze der Musiker.

Die Vereine veranstalteten außerdem Kirchenkonzerte, die von Cäcilianern und Teilen des Klerus als dem Gotteshaus nicht gemäß angesehen und wegen der Teilnahme von Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften wiederholt in Frage gestellt wurden, sowie Akademien und gesellige Zusammenkünfte.

Einige Vereine richteten Schulen nach dem Vorbild der Singschule der Gesellschaft der Musikfreunde ein, so der erste, 1823 in Wien Schottenfeld gegründete, der seine Schule bis 1851 unterhielt. 1830 wurden dort 19 Buben und Mädchen unentgeltlich unterrichtet, in St. Ulrich 31 Sängerknaben. Der Verein von St. Anna arbeitete zunächst mit der Gesellschaft der Musikfreunde zusammen, um den Musikunterricht an der Lehrerbildungsanstalt durchzuführen. Kurse für Sängerknaben waren kostenlos. Als 1872 die Schulgesetze Lehrer- und Organistenposten trennten und damit der kirchenmusikalische Unterricht in den Lehrerbildungsanstalten zurückging, übernahm die Kirchenmusikschule in St. Anna den Unterricht in den Fächern Musiktheorie, Orgelspiel, Knaben-, Mädchen- und Männergesang.

Der 1880 durch Abspaltung vom Wiener Cäcilien-Verein entstandene Ambrosiusverein unter der Leitung von Jos. Böhm, dem Hauptvertreter des Cäcilianismus, ließ 20 Schüler in Orgel, 80 Knaben, 120 Mädchen und 12 Männer in Chorgesang unterrichten. Nach der Vereinigung von Cäcilien- und Ambrosiusverein zum Allgemeinen Kirchenmusik-Verein im Jahre 1906 wurden die Schulen zu einer Lehranstalt für kirchliche Tonkunst zusammengelegt. Sie musste während des Ersten Weltkriegs ihren Betrieb einstellen. Auch in Matzleinsdorf (Wien V), Nußdorf (Wien XIX), an der Votivkirche (Wien IX) und an anderen Pfarren gab es Vereinsschulen.

Für den weiteren Weg der Kirchenmusik wird – wie für große Bereiche des Chorgesangs – eine Entfernung zur allgemeinen Musikentwicklung mehr und mehr spürbar. So mancher Pfarrer bzw. so mancher Verein wusste um die mitreißende Wirkung von Musik für Trompeten und Pauken. Der Unterschied zwischen künstlerisch anspruchsvoller Musik für Kenner und den emotional wirksamen Stücken, die auch einfache Leute anzog, wurde durchaus erkannt – und ihre Folgewirkung beklagt: „Die Lostrennung der Kirche von der weltlichen edlen Musikpflege ist der Grund unserer heutigen Misére“ (A. Schnerich 1901). Hingegen bestand durch die Instrumentalisten, die an der Kirchenmusik, aber auch an Kammermusik und am Konzertleben mitwirkten, gerade in Wien nach wie vor ein Bindeglied zu künstlerisch anspruchsvoller Musik und zur aktuellen Entwicklung. Die Abkoppelung von der weltlichen Entwicklung hatte seine Ursache jedoch auch in der sozialen Situation des Kleinbürgertums, das nach dem Börsenkrach von 1873 und der anschließenden Wirtschaftskrise sein Mäzenatentum nicht mehr wie in den Jahrzehnten davor ausüben konnte und seine Rolle zum Teil an die kleinen Gewerbetreibenden der Vorstadt abgeben musste.

Hatte sich in der 1. Hälfte des Jh.s das Kirchenmusikvereinswesen weitgehend auf Wien konzentriert, so entstanden in der 2. Hälfte unter dem Einfluss der Cäcilienbewegung in ganz Österreich pfarrliche und diözesane Vereine. Ihr Repertorie unterschied sich dementsprechend von jenem der traditionsreichen Wiener Vereine.

1932/33 gab es in Österreich 135 K. mit insgesamt 13.647 Mitgliedern, davon 57 in Wien und weitere 22 in der Erzdiözese Wien, in den Diözesen Linz 12, Seckau (Graz) 11, St. Pölten 5, in den Apostolischen Administraturen (heute Diözesen) Feldkirch 10, Innsbruck 8, Burgenland 3. Die Vereine bestanden vorwiegend an Stadtpfarren, wo sie die Mittel für die festliche Kirchenmusik aufzubringen hatten. 22 Vereine der Wiener Diözese wurden erst „seit Beginn des Weltkriegs“ gegründet. Die meisten Vereine außerhalb von Wien entstanden ebenfalls in diesem Zeitraum. Von den 11 Vereinen in der Diözese Seckau z. B. gab nur der Verein der Propsteipfarre Bruck an der Mur das weiter zurückliegende Gründungsjahr des pfarrlichen Cäcilienvereins (1875) als Beginn seiner Tätigkeit an, die übrigen zehn den Zeitraum zwischen 1917 (Leoben) und 1931 (Stadtpfarre zum Hl. Blut in Graz). Ähnliches gilt für die anderen Diözesen, ausgenommen der Salzburger Dom-Musik-Verein (Gründungsjahr 1840), die Vereine in Halbturn (1840), Bludenz (1850) und einige andere. Nachdem im 19. Jh. die Kirchenmusik zum Teil auch durch außerkirchliche Vereine gefördert worden war, ging diese Aufgabe im 20. Jh. auf kirchliche Organisationen über, so in Dornbirn, wo der 1907 gegründete Verein in dieser Funktion die 1871 gegründete Gesellschaft für Musikfreunde ablöste. Die im 19. Jh. entstandenen pfarrlichen Cäcilienvereine waren in der Zeit des Ersten Weltkriegs fast zur Gänze verschwunden und werden in der Erhebung von 1932/33 nicht mehr genannt.

1934 hatte das gesamte Vereinswesen einen ersten Einbruch erlitten. In der NS-Zeit (Nationalsozialismus), spätestens 1941, wurde es fast vollständig liquidiert. Meist konnte durch rechtzeitige Selbstauflösung das Vereinsvermögen, das vorwiegend in Musikalien bestand, durch Übergabe an die Pfarrkirchen in Sicherheit gebracht werden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Vereine in erster Linie an den Domkirchen oder anderen größeren Zentren wiedererrichtet. Wie in der Vergangenheit dienten sie weitgehend der Aufbringung finanzieller Mittel für die Pflege der Kirchenmusik innerhalb und außerhalb der Liturgie. Darüber hinaus wurden und werden in vielen Fällen bei Orgelbauten oder Restaurierungen Vereine für die Dauer der Durchführung eines Projekts konstituiert. Einer der Gründe für ihre Errichtung ist die Legitimation von Vereinen, Subventionen von der öffentlichen Hand zu erhalten. Eine jüngere umfassende Untersuchung zu den K.n liegt (2002) nicht vor, sie werden jedoch in der Erhebung von 1984/85 in der Dokumentation der einzelnen Chöre genannt.

Die diözesanen Cäcilienvereine sowie der österreichische Cäcilienverband fanden eine Rechtsnachfolge in der Österreichische(n) Kirchenmusikkommission, die 1987 unter der neuen Bezeichnung Österreichische Kirchenmusikkommission (Allgemeiner Cäcilienverband für Österreich) von der Bischofskonferenz den Status einer kirchlichen Rechtsperson und damit auch die öffentlich-rechtliche Stellung erhielt. Sie ist u. a. Herausgeberin der Zeitschrift Singende Kirche. In einer Arbeitsgemeinschaft mit den Cäcilienverbänden Deutschlands und der Schweiz bildet sie die Nachfolgeorganisation des Allgemeinen Cäcilienverbandes für die Länder der deutschen Sprache (ACV).

Für die evangelische Kirche in Österreich wurde 1936 der Landesverband evangelischer Kirchenchöre, Musikvereine, Sprech- und Laienspielscharen für Burgenland und Niederösterreich gegründet, 1940 ein Verband evangelischer Kirchenmusiker der Ostmark. Aus diesen entstand 1947 in Zusammenarbeit mit dem Referat für Kirchenmusik beim evangelischen Oberkirchenrat der Verband für evangelische Kirchenmusik in Österreich (VEKÖ), der seit 1980 die Zeitschrift praxis der kirchenmusik herausgibt.


Literatur
MGG 2 (1995) [Chor und Chormusik]; Die katholische Kirchenmusik im Lichte der Zahlen, bearb. v. J. Gurtner, hg. v. der Österr. Leo-Ges. 1936; Th. Reuter, Evangelische Kirchenmusik in Österreich. Studien zu ihren Organisationsformen und Persönlichkeiten im 20. Jh., mit besonderer Berücksichtigung des Wirkens von Egon Hajek, Diss. Wien 1995; W. Sauer in KmJb 63/64 (1980); A. Schnerich, Die Frage der Reform der katholischen Kirchenmusik. Beiträge zur praktischen Ästhetik 1901; E. Tittel, Österreichische Kirchenmusik 1961; J. Trummer, Kirchenchöre Österreichs 1987 [m. Lit.verz.].

Autor*innen
Johann Trummer
Letzte inhaltliche Änderung
25.4.2003
Empfohlene Zitierweise
Johann Trummer, Art. „Kirchenmusikvereine‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 25.4.2003, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d45b
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.


DOI
10.1553/0x0001d45b
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