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Heertrompeter und -pauker
Militärisch definierte Berufs- und Statusbezeichnung; zuständig für die Ausführung militärischer Signale auf Befehl der Heeresleitung. „Ein Feldtrompeter ist [...] derjenige, der zu Kriegszeiten bei der Kavallerie gedient, und wenigstens einem Feldzuge, mit Zug und Wachten (und noch besser mit Verschickung an den Feind) beigewohnt hat“ (Altenburg 1795); militärische Ausbildung und musikalisch-zünftische Ausbildung (wie auch bei den Hoftrompetern und -paukern) war Voraussetzung.

Militärisches Signalblasen ist seit dem Mittelalter (ca. 12. Jh.) mit Hörnern (vgl. Rolandlied) oder Langtrompeten (Trompete) dokumentiert und wurde anfangs entweder durch den Heerführer selbst oder einen engen Vertrauten (da mit hoher Verantwortung verbunden) durchgeführt. Dieses hohe Ansehen als Kommunikationsinstrument des Heerführers blieb den H.n bis zum Ende des Signalblasens im Feld erhalten (kaiserliche Privilegien – z. B. Ausbildung von Schülern, hoher sozialer Status). Die H. verfügten anfangs über einen Sonderstatus im Heer (mussten selbst für Montur und Pferd sorgen, anderes Entlohnungsschema etc.), zählten nicht zu den militärischen Chargen und waren nur bedingt an ein Regiment gebunden.

Neben der korrekten Beherrschung der militärischen Signale mussten die H. auch über vorbildliches (militärisches) Benehmen verfügen, da sie oft als Kuriere und Boten eingesetzt wurden (eine Missachtung des Sonderstatus der H. galt als Verletzung des Kriegsrechtes). Die Militärsignale waren ursprünglich nicht normiert und wurden aus taktischen Gründen erst unmittelbar vor Schlachtbeginn festgelegt. Weitgehende Standardisierungen brachten die Heeresreformen des Dreißigjährigen Krieges; die vereinheitlichten Signale wurden im Wesentlichen bis zum Ende des 18. Jh.s beibehalten.

Heerpauker fanden sich in erster Linie in Kürassier- und Husarenregimentern und erfüllten im Gegensatz zu den Trompetern vorwiegend repräsentative Funktionen. Die mit kostbaren Fahnen geschmückten Instrumente genossen ähnlichen Symbolwert wie die Standarten und waren innerhalb des Lagers neben diesen aufgestellt. Pauken wurden immer paarweise verwendet und im Kriegseinsatz links und rechts am Pferd befestigt. Während die Modulationsfähigkeit der Trompete zur Ausbildung differenzierter Tonzeichen führte, wiesen die Reglementierungen des 18. Jh.s nur zwei Paukensignale aus.

Während an großen Höfen die Funktion von Hof- und Heertrompetern und -paukern aufgrund der unterschiedlichen militärischen bzw. repräsentativen Aufgaben getrennt wurden, hatten an den meisten kleineren Höfen (aber auch z. B. in Salzburg) die H. auch Aufgaben des höfischen Zeremoniells zu erfüllen (Heroldsfunktion, Aufzüge, Fanfarenblasen, Begräbnisse etc.).

Mit dem Wandel des Militärwesens und des musikalischen Geschmackes wurden die Aufgaben der H. modifiziert (Abschaffung der Pauken in den kaiserlichen Heeren 1767, ebenso der Tamboure und Pfeifer bzw. der Hautboistenbanden 1781/82); gleichzeitig erfolgte die Einbindung in den Heereskörper (Aufsicht und Ausbildung durch einen Stabstrompeter ab 1769); mit den geänderten militärischen Anforderungen des beginnenden 19. Jh.s verloren auch die Trompeter endgültig ihren Sonderstatus.


Literatur
J. E. Altenburg, Versuch einer Anleitung zur heroisch- musikalischen Trompeter- und Paukerkunst 1795; A. Lindner 1999; [Kat.] Uniform und Partitur. Sachzeugen zur Österreichischen Militärmusik 1984.

Autor*innen
Andreas Lindner
Elisabeth Th. Hilscher
Letzte inhaltliche Änderung
25.4.2003
Empfohlene Zitierweise
Andreas Lindner/Elisabeth Th. Hilscher, Art. „Heertrompeter und -pauker‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 25.4.2003, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001d0e0
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.