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Gesellschaftstanz
Im Unterschied zum theatralischen Tanz (Ballett) umfasst der Begriff G. Tanzformen, die nicht von professionellen Tänzern ausgeführt werden. Gesellschaftstänze lassen sich im Gegensatz zu Volkstänzen oder kultischen Tänzen nicht mittels Übernahme usueller Traditionen erlernen, sondern erfordern eine schulmäßige Unterweisung, die früher durch den Berufsstand der Tanzmeister erfolgte, heute in Tanzschulen. Die Gesellschaftstänze sowie ihre jeweiligen Choreographien sind in Tanztraktaten und Lehrbüchern dokumentiert, die stets auch über gesellschaftliche Verhaltensnormen instruierten. Die Tanzformen und ihre Ausführungen sind nicht isoliert zu betrachten, sondern als Spiegelbild sozialer und politischer Strukturen. Die Gesellschaftstänze wurden zunächst im höfischen und aristokratischen Umfeld entwickelt und in der Folge vom Bürgertum übernommen. Die Wurzeln der meisten Gesellschaftstänze sind in Volkstänzen zu suchen. Von den jeweils praktizierten Tänzen wurden die Form und Gestaltung der Tanzlokalitäten sowie auch die Mode mitbestimmt.

Die frühesten Quellen des G.es im deutschsprachigen Raum stellen Streitschriften gegen den Tanz dar (Melchior Ambach, Vom Tantzen, Urtheil Auß Heiliger Schrifft, und den alten Christlichen Lerern gestelt 1543; Johan von Münster, Ein gotseliger Tractat von dem ungotseligen Tantz 1594). Im süddeutsch-österreichischen Raum dominierten im theatralischen Tanz und im G. bis gegen Ende des 17. Jh.s italienische Einflüsse. Erst zu Beginn des 18. Jh.s nahm im Zuge der vermehrten Tätigkeit französischer Tanzmeister auch im süddeutsch-österreichischen Raum der Einfluss französischer Tanzkunst zu.

In Österreich stellten ab der 2. Hälfte des 18. Jh.s die Redoutensäle eine bevorzugte Lokalität für die Pflege des G.es dar (Wien ab 1752, Innsbruck und Linz ab 1773, Salzburg ab 1775). Die dominierenden Gesellschaftstänze waren hiebei Menuette, gefolgt von Kontertänzen in englischer Art (Country Dance), die in Wien ab 1700 praktiziert wurden und auch nach dem Bekanntwerden der französischen Kontertänze (in Österreich gegen 1720) von Hof, Adel und Bürgertum gleichermaßen favorisiert wurden, sowie von Deutschen Tänzen. Menuette und Deutsche Tänze wurden beispielsweise von W. A. Mozart, J. Heydenreich, Haselbeck, C. Ditters v. Dittersdorf und J. Eybler eigens für den Großen bzw. Kleinen Redoutensaal von Wien verfasst. Die Abfolge und Anzahl der Tänze war in speziellen Ball- und Redoutenordnungen geregelt. Die soziale Zuordnung der führenden Gesellschaftstänze des 18. Jh.s (Menuett – Adel; Kontertänze – Bürgertum; Deutsche Tänze – Bauernstand) verlor um die Jh.mitte ihre Gültigkeit. Deutsches Tanzen ist beispielsweise am Wiener Hof ab 1745 dokumentiert.

Mischformen von französischen, englischen und deutschen Figuren, wie sie etwa bei Georg Link beschrieben sind (Vollkommene Tanzschule 1796) bereicherten v. a. ab dem letzten Drittel des 18. Jh.s das Wiener Repertoire ebenso wie folkloristische Elemente (z. B. Contredanses hongraises) oder exotische Kolorits.

Im 19. Jh. entwickelte sich Wien zur wichtigsten Tanzmetropole. Die gesellschaftlichen Veränderungen ließen Gesellschaftstänze zu einem Massenvergnügen werden und führten zugleich zu einer Vielfalt von Tanzformen mit jedoch vereinfachter Ausführung und reduziertem Schrittmaterial. Zentrale Tanzform des 19. Jh.s war der Walzer, der sich aus zahlreichen Sonderformen zu Beginn des 19. Jh.s schließlich ab der Jh.mitte zu einer Einheitsform gebildet hatte. Renommierte Tanzkapellen trugen zur weltweiten Verbreitung des Wiener Walzers bei.

Gegen Ende des 19. Jh.s zeichnete sich schließlich das Ende einer Epoche des G.es ab, das mit Auflösungserscheinungen der zum G. gehörenden Formalitäten, Normen und Konventionen einherging. Um die Jh.wende einsetzende afro-amerikanische sowie lateinamerikanische Einflüsse revolutionierten den G. und führten zu einem neuen Bewegungsvokabular, das v. a. über den Rhythmus bestimmt wurde.


Literatur
F. Hoerburger, Der G. 1960; K. Petermann, Wechselbeziehungen zwischen Volks- und G. 1982; W. Salmen, Tanz im 17. und 18. Jh. 1988; W. Salmen, Tanz im 19. Jh. 1989; V. Saftien, Ars Saltandi 1994; M. Fink, Der Ball 1996.

Autor*innen
Monika Fink
Letzte inhaltliche Änderung
22.7.2022
Empfohlene Zitierweise
Monika Fink, Art. „Gesellschaftstanz‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 22.7.2022, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001cf03
Dieser Text wird unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 AT zur Verfügung gestellt. Das Bild-, Film- und Tonmaterial unterliegt abweichenden Bestimmungen; Angaben zu den Urheberrechten finden sich direkt bei den jeweiligen Medien.

MEDIEN
Branle, inszeniert als lebendes Bild zu Ehren Erzherzog Karls (V.) in Brügge, 18. April 1515. Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Cod. 2591, fol. 27v© ÖNB
© ÖNB

DOI
10.1553/0x0001cf03
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