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Gegenreformation
Schlagwort für die Rekatholisierung der Bevölkerung nach dem Eindringen reformatorischer Bestrebungen (insbesondere des Luthertums) im späten 16. und 17. Jh. (Reformation); vom „weltlichen Arm“ unter Berufung auf den sog. Augsburger Religionsfrieden (1555) oft zwangsweise durchgeführt. Sie wurde in Wien und Niederösterreich 1578 durch Rudolph II. begonnen, aber auch in anderen Kronländern aufgegriffen und löste um 1600 auch Bauernkriege und schließlich den sog. Dreißigjährigen Krieg (1618–48) aus. Von der deutschen protestantischen Geschichtsschreibung des 19. Jh.s wurde G. als zusammenfassende Bezeichnung aller Reaktionen der katholischen Kirche auf verschiedene Reformationen des 16. Jh.s verwendet, welche zunächst zum Konzil von Trient (1545–63) geführt hatten, also auch die innerkirchlichen Reformen. Deren Auswirkungen auf die Musik sind vielfältig und kaum zu überschätzen, ja große Teile der Kultur des Barock können mehr oder weniger als eine Folge der G. angesehen werden. Sofern allerdings das Tridentinum einfach als Versuch einer Antwort auf die Erfolge Luthers aufgefasst wird, würden z. B. die ersten katholischen Gesangbücher, welche deren Wirkung kompensieren und das Luthertum gewissermaßen mit den eigenen Waffen bekämpfen sollten (z. B. der 1524 von Josef Piernsieder auf Siegmundslust b. Schwaz/T gedruckte Hymnarius), noch nicht der G. zugerechnet werden können, sondern erst spätere, mit eindeutig gegenreformatorischer Absicht (z. B. das Catholisch Gesang-Buch des N. Beuttner, 1602, im Gegensatz zu dem indifferenteren von A. Gigler, 1569) sowie die Choralreform des 16. Jh.s und die Diskussionen um eine Veränderung des aktuellen polyphonen Satzes (sog. Palestrina-Legende). Jedenfalls sind die Ausbildung der monodischen und konzertanten Satzprinzipien, die Schaffung von eigenen Dom- und Kloster-Kantoreien u. ä. als Folgen der G. anzusehen, ja schließlich die ebenso rasche wie starke Ausbreitung der Figuralmusik auch in Gebieten, die bis dahin von Kunstmusik kaum erfasst worden waren (Landmesse). Man kann sogar sagen, dass die Kirchenmusik im heutigen trivialen Sinn erst ein Kind der nachtridentinischen Zeit ist. Konkret hatte das Konzil wie üblich zu dieser Sache ja kaum (jedenfalls nicht direkt und normierend), sondern nur mittelbar (in Hinblick auf „abusus“) Stellung genommen; die Frage der liturgischen Erneuerung wurde den Päpsten und die Umsetzung den Lokalsynoden übertragen. Dies führte einerseits tatsächlich zu bisher unbekannten Tendenzen der Vereinheitlichung (Missale Romanum 1570), hielt aber andererseits Möglichkeiten nationaler und lokaler Sonderentwicklungen offen. Solche sind auf heute österreichischem Gebiet (inbesondere Erzbistum Salzburg, Bistum Passau) z. T. außerordentlich vital geworden. Dies zeigen die weitgehend erfolgreichen Widerstände gegen Einschränkungsversuche unter Maria Theresia und Joseph II. (Josephinismus) ebenso wie die bis heute (2001) merkbaren Nachwirkungen: Vieles von der „barocken“ Lebensweise, die man den Österreichern nachsagt (Identität, Klischee), hat hier seine Wurzeln.
Literatur
H. Osthoff in Jb. der Musikbibl. Peters für 1934 (1935); D.-R. Moser, Verkündigung durch Volksgesang 1981; ÖL 1995; B. Croce, Der Begriff des Barock – Die G. 1925; W. Weisbach, Der Barock als Kunst der G. 1921; Federhofer 1996; W. Suppan in M. Fink/K. Drexel (Hg.), Musikgeschichte Tirols 1 (2002).

Autor*innen
Rudolf Flotzinger
Letzte inhaltliche Änderung
25.4.2003
Empfohlene Zitierweise
Rudolf Flotzinger, Art. „Gegenreformation‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 25.4.2003, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001cec6
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