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Bundestheaterverband, Österreichischer (ÖBTV)
Stellte rechtlich ein im Rahmen einer Strukturreform (Auflösung der Bundestheaterverwaltung) organisatorisch zusammengefügtes unselbständiges Eigenunternehmen des Bundes dar. Bindeglied zwischen den Bundestheatern (Wiener Staatsoper, Volksoper, Burgtheater und Akademietheater) und der staatlichen Administration (BMUK, dann auch BMWVK).

Mit Gesetz vom 3.4.1919 (StGBl. Nr. 209, sog. Habsburgergesetz) gingen die Krongüter (zu denen die Hoftheater zählten) zusammen mit dem Privat- und Familienvermögen des Herrscherhauses in den Besitz des deutschösterreichischen Staates über. Die k. u. k. Generalintendanz der k. k. Hoftheater, der das k. k. Hofburg- und k. k. Hofoperntheater unterstanden, wurde über Weisung des Staatsnotars Dr. Julius Sylvester vom 30.11.1918 zur Verwaltung der hofärarischen Theater (Burg- und Operntheater) umgewandelt, die sodann am 13.12.1918 nominell aufgelöst bzw. als Theaterdepartement direkt der Verwaltung des Hofärars unterstellt wurde. Mit der Vollzugsanweisung vom 21.5.1920 wurde daraus die Staatstheaterverwaltung, mit Dr. Adolf Vetter als erstem Staatstheaterpräsidenten. Das Operntheater hieß ab nun Staatsoper. Auf Weisung des Unterrichtsamtes vom 23.7.1921 wurde in Befolgung des Bundesverfassungsgesetzes aus der Staatstheaterverwaltung die Bundestheaterverwaltung, die bereits am 1.7.1926 in die Generaldirektion der österreichischen Bundestheater umgewandelt wurde. 1931–33 wurde die Generaldirektion in Generalintendanz umbenannt, 1933 erfolgte die Rückverwandlung in Bundestheaterverwaltung. 1938–46 unterstanden die Theater der Verwaltungseinheit Staatstheater und Bühnenakademie in Wien. Am 8.4.1946 regelte eine neue Instruktion den Dienst der Bundestheaterverwaltung, die mit dem Inkrafttreten der Geschäftsordnung des ÖBTV am 1.7.1971 aufgehoben wurde. Laut §1 der Geschäftsordnung des ÖBTV oblag dessen Leitung gemeinsam den Direktoren des Burgtheaters, der Staatsoper, der Volksoper, dem Direktor für kulturelle Angelegenheiten und dem Generalsekretär, der wiederum dem Bundeskanzler bzw. dem Staatssekretär für Kunst verantwortlich war; die Einflussnahme des amtierenden Bundeskanzlers umfasste auch die Bestellung der jeweiligen Theaterdirektoren. Dienstinstruktionen (Verordnungen) bildeten – aufgrund eines seit 1919 fehlenden Bundestheatergesetzes – die rechtliche Grundlage des Betriebes. Der Direktor für kulturelle Angelegenheiten koordinierte und kontrollierte – bei Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der Theaterleitung – die einzelnen Theater „in allgemein künstlerischer und staatspolitischer Hinsicht“. Dem Generalsekretär oblag „die zusammenfassende Leitung der Bundestheater in kommerzieller, administrativer, personeller, technischer und organisatorischer Hinsicht“. Er nahm administrativ-wirtschaftliche Aufgaben wahr, Ausgaben und Verträge wurden von ihm gegengezeichnet.

Wesentlichste Reformen des ÖBTV seit 1971: die Öffnung der Bundestheater für weitere Publikumsschichten (TV-Aufzeichnungen, Auslandsgastspiele, Bundesländertourneen) sowie Schaffung eines Bundestheatergesetzes, zur Herauslösung des Betriebes aus der Bundesverwaltung und Bewahrung der künstlerischen Autonomie. – Generalsekretäre: Robert Jungbluth (1971–87), Dr. Georg Springer (1987–99).

Seit 1996 Reformdiskussionen in Richtung einer Ausgliederung der Bundestheater aus staatlicher Verwaltung, d. h. die Schaffung von autonomen Kapitalgesellschaften, um „mehr wirtschaftliche, insbesondere budgetäre Bewegungsfreiheit für die Häuser, damit mehr Kostenverantwortung für alle Teilbereiche des Gesamtbetriebes“ zu erreichen, mit dem Ziel erhöhter Kostentransparenz, flexibleren Einsatzes der Mittel und der Möglichkeit der Rücklagenbildung. 1999 Schaffung der Bundestheater-Holding GmbH (in der das Generalsekretariat des ÖBTV aufging), mit vier Töchtern in Form von GmbHs (Burgtheater GmbH, Wiener Staatsoper GmbH, Volksoper Wien GmbH und die Theaterservice GmbH), die der Kontrolle eines – vom Bundeskanzleramt, den Ministerien für Finanzen, Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sowie vom Publikumsforum beschickten – Aufsichtsrates unterliegen. Die Geschäftsführung jeder GmbH obliegt dem Direktor (künstlerische Leitung) gemeinsam mit einem kaufmännischen Leiter. Der kulturpolitische Auftrag blieb im Gesetz verankert.

Die Bundestheater-Holding, zu 100% im Eigentum der Republik Österreich, verwaltet ein jährliches Budget von rund 167,1 Millionen Euro (2,3 Milliarden Schilling) und beschäftigt insgesamt 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rechtsgrundlagen bilden das Bundestheaterorganisationsgesetz (BthOG) und die Errichtungserklärung vom 21.6.1999 (Gesellschaftsvertrag). Geschäftsführer: Dr. Georg Springer, Prokurist: Mag. Othmar Stoss, Aufsichtsrat und Publikumsforum.


Literatur
U. Märkle, Die Verwaltung von Staatstheater, dargestellt an der österreichischen Bundestheaterverwaltung 1970; H. Hofeneder, Die Verwaltung der österreichischen Bundestheater im Spiegel der Ministerverantwortlichkeit und der parlamentarischen Kontrolle. 1945–1979, Diss. Wien 1981; F. Dirnberger in Mitt. des Österr. Staatsarchivs 35 (1982); H. Rögl, Kultur. Politik. Kulturverwaltung in Österreich Wien 1998; Bundestheaterverband. Berichte, Wien 1971/72–1998/99; Bundestheaterorganisationsgesetz (BGL I Nr. 108/1998).

Autor*innen
Elisabeth Großegger
Letzte inhaltliche Änderung
18.2.2002
Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Großegger, Art. „Bundestheaterverband, Österreichischer (ÖBTV)‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 18.2.2002, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0002097d
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