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Autograph, Autographensammlung
A. (= griech. Eigenschrift) heißt in der Musik primär die eigenhändige Niederschrift eines Werkes durch den Komponisten, im Unterschied zur Abschrift, der handschriftlichen Kopie von fremder Hand. Beim A. kann es sich um ein ganzes Werk (in Partitur, Klavierauszug, Stimmensatz) oder um Vorstufen (Skizzen, Particell – jeweils auch in Einzelblättern) handeln, für welchen Zweck auch immer (Entwurf, Reinschrift, Stich- bzw. Druckvorlage usw.). Teil-A. ist ein nur z. T. vom Komponisten stammendes Manuskript, autographische Eintragungen (Korrekturen, Datierungen, Widmungen usw.) sind auch in Abschriften, Druckfahnen und -ausgaben zu finden. Weiters werden eigenhändige Schriftstücke bzw. Dokumente (Briefe, Tagebücher, Stammbucheintragungen, Quittungen usw.) als A. bezeichnet. Vermutlich als A. zu wertende Hss. stammen frühestens aus dem 15. Jh., in Österreich aus dem 16. Jh. (H. Isaac, O. di Lasso, L. Senfl) und werden im 17. Jh. zahlreicher und sicherer zuweisbar. Vom 15. bis zum Anfang des 17. Jh.s wurden zudem zur Niederschrift oft Tafeln verwendet, die von Hilfskräften abgeschrieben und dann gelöscht wurden. Die Überlieferung besserte sich mit der in der Renaissance einsetzenden höheren Wertschätzung des Komponisten und seiner Werke. Nach 1700 datieren die meisten (besonders nach Alterungs- oder Kriegsverlusten) erhaltenen A.e. Für den praktischen Gebrauch (Unterricht, Aufführungen) gedachte, bald abgenutzte Manuskripte wurden oft nach ihrer Kopie, eigenhändige Stichvorlagen beim jeweiligen Verlag nach Druck vernichtet. Auch Komponisten selbst haben – meist aus Selbstkritik – eigene Hss. zerstört (z. B. J. Brahms). E. Strauß hat sogar das gesamte Notenarchiv der Strauß-Kapelle verbrannt.

Ein unbezeichnetes, meist auch undatiertes A. einem bestimmten Autor zuzuordnen ist oft schwierig, da nicht immer eindeutige weitere Manuskripte als Vergleich, z. T. nur sehr vereinzelte andere Schriftproben vorliegen und die Noten- wie auch die Buchstabenschrift desselben Komponisten sich aus vielen Gründen ändern können. Leichter sind zeitliche und lokale Eingrenzungen vorzunehmen. Kriterien für die Bestimmung musikalischer Eigenschriften sind: schriftkundliche Untersuchungen, Signierung, Signa und Devisen, Datierungs- und Ortsangaben, Zeugenbestätigungen, Korrekturen, Funktion des Manuskripts, diplomatische Quellenkritik (besonders Papier- und Wasserzeichenuntersuchungen), Überlieferungsumstand und -qualität sowie stilkritische Untersuchungen. In Österreich hat Agnes Ziffer für Kleinmeister zur Zeit der Wiener Klassik (1984) in dieser Richtung Studien zur Quellensicherung vorgelegt.

A.e bilden die wichtigste Basis für Werküberlieferung und Erkenntnisse zur Werkgenese, sind Grundlage für wissenschaftlich-kritische Werkausgaben (Edition, Gesamtausgabe), wobei oft auch mehrere autorisierte Quellen zu einem Werk zu bewerten sind (etwa bei abweichenden Lesarten oder gar Fassungen – z. B. bei A. Bruckner –, bei Änderungen während des Korrekturstadiums, die nicht mehr ins A. übernommen wurden – z. B. bei L. v. Beethoven). Schwierigkeiten treten auch auf, wenn nicht mehr alle wichtigen Quellen zu einem Werk (neben Notenvorlagen auch Briefe usw.) zur endgültigen Autorisierung vorliegen. H. Schenker wies 1913 auf Feinheiten der autographen Notation hin, die oft interpretatorische Hinweise enthalten, die von normierenden Stichregeln übergangen wurden, und initiierte mit seiner Forderung, A.e zur Rettung vor „Verwüstung“ zu faksimilieren und damit leichter zugänglich zu machen, das 1927 von A. van Hoboken gegründete Archiv für Photogramme musikalischer Meister-Hss. (das „Meister-Archiv“ in der Musiksammlung der ÖNB) mit derzeit ca. 62.000 Photostataufnahmen von z. T. heute nicht mehr erhaltenen Originalen. Andere Wege wurden in Deutschland mit der Berliner Zentralkartei der A.en deutscher Archive, Sammlungen etc. beschritten, während RISM alle erhaltenen musikalischen Quellen (nicht nur A.e) in einer computergestützten Datenbank erfasst.

Mit der zunehmenden Wertschätzung als Dokumente des Schaffensprozesses, aber auch allgemein als Reliquien wurden A.e (Noten und Schriften), die vorher meist bei den Autoren bzw. Adressaten (Auftraggebern usw.) oder an Aufführungsorten wie z. B. Kirchen verwahrt wurden, gegen Ende des 18. Jh.s zum Objekt systematischen Sammelns (ausgehend z. B. von den von der Witwe verkauften Manuskripten W. A. Mozarts). In Österreich legten u. a. G. van Swieten, F. B. v. Keeß große Sammlungen an. Die im 19. Jh. aufkommende historistische Grundhaltung verstärkte auch hier das Interesse privater Sammler. Zu ihnen zählten Mitglieder des Kaiserhauses, weitere Vertreter des Adels und besonders R. G. Kiesewetter, der die größte Sammlung seiner Zeit in Österreich besaß. Deren Bestände wurden später zum großen Teil von staatlichen bzw. privaten Archiven übernommen (z. B. wurde die Sammlung von M. Graf v. Dietrichstein Grundstock der Musiksammlung der ÖNB bzw. gingen viele A.e – u. a. die Erzhzg. Rudolphs – als Schenkung an die Wiener Gesellschaft der Musikfreunde; einige österreichische Privat-Sammlungen wurden allerdings auch ins Ausland verkauft, wie die von A. Fuchs). Der Handel mit Musiker-A.en begann in Österreich 1838 mit dem Auktions-Verzeichnis der Firma Artaria und wird heute von verschiedenen Antiquariaten durchgeführt, wobei – wie zu allen Zeiten – auch immer wieder mit Fälschungen zu rechnen ist (u. a. wurde von St. Zweig, selbst Sammler, auf gefälschte Mozart-Hss. hingewiesen).


Literatur
MGG 1 (1994) u. 1 (1949–51); MGÖ 2 (1995).

Autor*innen
Uwe Harten
Letzte inhaltliche Änderung
18.2.2002
Empfohlene Zitierweise
Uwe Harten, Art. „Autograph, Autographensammlung‟, in: Oesterreichisches Musiklexikon online, begr. von Rudolf Flotzinger, hg. von Barbara Boisits (letzte inhaltliche Änderung: 18.2.2002, abgerufen am ), https://dx.doi.org/10.1553/0x0001f790
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